Ein Wittener muss sich wegen Körperverletzung vor dem Bochumer Landgericht verantworten. Er trank täglich ein bis zwei Flaschen Wodka.

Wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstählen und Widerstand musste sich am Donnerstag ein 40-jähriger Mann aus Witten vor dem Landgericht Bochum verantworten. In erster Instanz war er zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden und hatte Berufung eingelegt. Doch die Richterin machte dem Angeklagten klar, dass er keine Chance auf ein milderes Urteil habe.

Der Mann trank 2018 täglich ein bis zwei Flaschen Wodka, außerdem konsumierte er Kokain und Heroin. Ein Gutachter bescheinigte ihm, eine Entzugstherapie sei unmöglich. Bei den Taten war der Angeklagte vermindert schuldfähig.

Wittener beschloss, seine Berufung gegen das Urteil zurückzuziehen

Er soll ein alkoholisiertes Opfer geschlagen und getreten haben, außerdem leistete er Widerstand gegen Polizeibeamte. Es werden ihm weitere Straftaten wie Diebstahl und Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

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Nach Beratung mit seinem Verteidiger entschloss sich der Mann, seine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückzuziehen. Damit ist die Verurteilung des Amtsgerichts Witten rechtskräftig und der Mann muss demnächst seine zweijährige Haftstrafe antreten.