Witten. Ein 19-Jähriger Wittener soll einen 18-Jährigen bedroht und ihm die Kette geklaut haben. Bei der Kette handelt es sich um ein Werbegeschenk.
Im Prozess gegen einen 19-jährigen Wittener hat das Amtsgericht Bochum am Mittwoch (26.02.) das Urteil verkündet. Der 19-Jährige soll einen 18-jährigen Schüler aus Witten bei einer Party bedroht und ihm anschließend seine „Jägermeister“-Kette geklaut haben. Jetzt musste er sich wegen räuberischer Erpressung vor dem Amtsgericht Bochum verantworten. Ihm drohte eine Freiheitsstraße von bis zu einem Jahr.
18-Jähriger Wittener verlangte Handy als Pfand für seine Kette
Der Angeklagte soll das Opfer, einen 18-jährigen Wittener, auf einer Party in den Herbeder Ruhrwiesen auf seine auffällige Kette angesprochen haben. Es handelte sich um eine goldene Kette mit der Aufschrift „Jägermeister“. Sie war ein Werbegeschenk.
Auf die Frage, ob der Angeklagte die Kette einmal tragen dürfe, verlangte das Opfer das Handy des 19-Jährigen als Pfand. Der Angeklagte wollte ihm sein jedoch Handy nicht geben. „Ein Handy im Wert von 1.300 Euro steht in keinem Vergleich zu einem Werbegeschenk“, sagte er vor Gericht.
Laut Aussage des 18-Jährigen soll der Angeklagte daraufhin gedroht haben „sich die Kette so oder so zu holen“. Daraufhin habe sich das Opfer bedroht gefühlt und ihm schließlich aus Angst die Kette überreicht.
Die beiden Wittener hätten sich geeinigt, sich in einer halben Stunde an der selben Stelle wiederzutreffen, damit der Angeklagte dem Opfer die Kette zurückgeben kann. Beide bestätigten vor Gericht, zur vereinbarten Uhrzeit an dem Treffpunkt gewesen zu sein. Keiner hat jedoch den jeweils anderen dort angetroffen.
Der Angeklagte streitet ab, den Wittener bedroht zu haben
Der Angeklagte stritt ab, den 18-Jährigen bedroht zu haben. Er habe die Kette nur aus Spaß tragen wollen und das Gespräch als „nett“ empfunden. „Ich habe eine Viertelstunde auf ihn gewartet, aber er ist nicht aufgetaucht“, sagte er vor Gericht. Da er das Opfer nicht persönlich kannte und somit weder seinen Namen noch seine Adresse wusste, habe er dem 18-Jährigen die Kette nicht zurückgeben können und nahm sie mit nach Hause.
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Zehn Tage später zeigten die Eltern des 18-Jährigen, beide Polizeibeamte, den Vorfall an. Die Polizei durchsuchte daraufhin die Wohnung des Angeklagten, der die Kette sofort den Beamten übergab.
Die Richter entschieden, dass es sich um einen Grenzfall handelt, da der Angeklagte das Opfer nicht absichtlich bedroht hat. Der Angeklagte gab zu, die Kette nicht zur Polizei gebracht zu haben, da es sich lediglich um ein Werbegeschenk handelt. Daher wurde das Verfahren eingestellt. Er entschuldigte sich bei dem 18-Jährigen und muss 200 Euro an die DLRG Witten-Herbede zahlen – auf deren Gelände die Party im Sommer 2019 stattfand.