Witten. Mit einem Berufungsverfahren wollte ein 32-jähriger Wittener seine Einweisung in eine geschlossene Klinik verhindern. Allerdings vergeblich.

Weil er mehrfach Polizeibeamte aggressiv angegangen war, musste sich ein 32-jähriger Mann aus Witten jetzt vor dem Bochumer Landgericht wegen Widerstandes, Körperverletzung und Beleidigung verantworten. Zwischen August 2017 und März 2018 listete die Anklage allein vier Fälle auf, in denen der Mann gewalttätig wurde. Das Wittener Schöffengericht hatte den wegen seiner Alkoholabhängigkeit schuldunfähigen Mann im August 2019 freigesprochen und die Unterbringung in einer geschlossenen Entzugsklinik angeordnet. Letzteres aber wollte der Mann auf keinen Fall.

Schwere Verletzungen an der Wirbelsäule nach Sprung aus dem Krankenhaus

„Eine ambulante Entzugstherapie finde ich besser“, erläuterte er nun im Berufungsverfahren. Allerdings kam bei den Richtern schlecht an, dass sich der Angeklagte in der Zwischenzeit nicht erfolgreich um einen Therapieplatz gekümmert hatte. Er befindet sich aber in ärztlicher Behandlung, weil er bei einem Sprung aus dem zweiten Stock eines Krankenhauses schwere Verletzungen an der Wirbelsäule davongetragen hatte. Er sei daher körperlich gar nicht mehr in der Lage, gewalttätig zu werden, meinte der Mann. Von ihm gehe keine Gefahr aus.

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Die Staatsanwältin sah das jedoch anders. Sie teilte mit, dass zwei neue Strafverfahren gegen den Angeklagten vorlägen. Der Mann habe dabei Polizisten als „Wichser“ beleidigt und nach ihnen getreten und geschlagen. Ein Gutachter hatte ihm Schuldunfähigkeit zur Tatzeit attestiert. Der Mann sei alkoholabhängig und leide unter einer Persönlichkeitsstörung. Seit längerem steht er unter Betreuung.

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Die Vorsitzende Richterin riet dem Angeklagten daher eindringlich, die Berufung zurückzuziehen. Mit einer Unterbringung in einer Entzugseinrichtung sei er bestens versorgt, zumal er in der Vergangenheit bereits aus zwei Kliniken geflogen war. Der Angeklagte lente ein und verzichtete nach Beratung mit seinem Verteidiger auf die Berufung. Das ursprüngliche Urteil ist damit rechtskräftig: Der Wittener wird in eine geschlossene Klinik eingewiesen.