Witten. Ein Autofahrer hat vor einer Ampel die Nerven verloren und zugeschlagen, weil ein anderer bei Grün nicht losfuhr. Das Gericht ließ Milde walten.
Weil ein Autofahrer vor ihm an einer Ampelkreuzung bei Grün nicht anfuhr, drehte ein Wittener durch. Er überholte, setzte sich vor das Fahrzeug und stieg aus. Dann ging er auf den Wagen zu und wollte mit dem Fahrer diskutieren. „Ich war im Stress und weiß auch nicht, wie das passiert ist“, entschuldigte er sich am Dienstag (14.1.) vor Gericht.
Schließlich sprach er nicht nur mit dem Mann am Steuer, sondern schlug ihn und traf die Brille. Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung und Körperverletzung legte ihm die Staatsanwaltschaft wegen des Vorfalls im August 2018 zur Last. Das Wittener Schöffengericht hatte den Angeklagten deshalb im August 2019 bereits zu 5400 Euro Geldstrafe sowie drei Monaten Fahrverbot verurteilt. Dagegen hatte der Mann Berufung eingelegt. Am Dienstag befasste sich das Landgericht Bochum mit dem Fall.
Richter zu Wittener: „Ihr Verhalten war total daneben“
Für die Tat selbst, die er zugab, entschuldigte sich der Angeklagte. Ziel der Berufung sei vor allem, ein Fahrverbot zu verhindern. In seinem Beruf müsse er häufig Probefahrten machen und brauche seinen Führerschein, um nicht seinen Arbeitsplatz zu verlieren.
Das Berufungsgericht stellte klar, dass die verhängte Strafe angemessen und auch ein Fahrverbot erforderlich sei. „Ihr Verhalten war total daneben“, sagte der Richter. Nur weil jemand nicht in den Kreuzungsbereich einfahren wolle, um die Kreuzung nicht zu blockieren, könne man ihn nicht überholen, vor ihm einscheren und dann auch noch tätlich werden.
Dennoch traf das Gericht letztendlich eine mildere Entscheidung. Weil der Arbeitsplatz gefährdet sei, sah es im Fahrverbot eine besondere Härte für den Angeklagten. So blieb es zwar bei der Geldstrafe, aber das Fahrverbot wurde auf einen Monat beschränkt.