Witten. Das Gericht verurteilte einen Wittener (28) zu einer Bewährungsstrafe. Er soll einen schwungvollen Handel mit Betäubungsmitteln betrieben haben.

Als Drogenkurier und Dealer drückte ein 28-jähriger Mann die Anklagebank vor dem Landgericht Bochum. Zwischen September 2015 und März 2016 soll er drei Mal kiloweise Marihuana von einem Lieferanten abgeholt haben. Einer davon war auch der als Wittener Drogenkönig bekannt gewordene Mann, der seine Geschäfte unter anderem aus einer Gartenlaube heraus tätigte.

Außerdem verkaufte er laut Anklage in fünf Fällen kleinere Mengen an Freunde. Seinerzeit kiffte er auch selbst und finanzierte sich so den Eigenkonsum.

Vor Gericht legte der bisher unbestrafte Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Ein Gutachter legte dar, dass der Mann nicht drogenabhängig und damit schuldfähig war. Die Einweisung in einen Drogenentzug sei nicht erforderlich. Als er arbeitslos wurde und sich von seiner Freundin trennte, befand er sich in einer schwierigen Phase. Da geriet er über Freunde, die einen schwungvollen Handel mit Betäubungsmitteln betrieben, ins Drogenmilieu. Inzwischen hat der Mann wieder eine Festanstellung und sich völlig von den Drogen losgesagt.

50 Euro pro Kurierfahrt

Damals aber stellte er sich als Kurier zur Verfügung, holte unter anderem ein Kilo Marihuana der Sorte Haze in Witten ab, außerdem zwei Mal in Velbert. Pro Fahrt mit seinem Auto erhielt er dafür 50 Euro. Der Staatsanwalt sah viele Milderungsgründe und forderte für den Angeklagten wegen Handeltreiben und Besitz von Drogen ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung. Außerdem beantragte er die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 1500 Euro.

Die Richter verurteilten den Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Dabei berücksichtigten sie die relativ lange zurückliegenden Taten und das bereits seit zwei Jahren laufende Verfahren. Außerdem muss der 28-Jährige 900 Euro Bußgeld an die Drogenhilfe zahlen. Einnahmen aus seinen Drogenverkäufen in Höhe von 2300 Euro werden eingezogen.