Witten. Sie stritten sich um eine Frau, dann stach der Angeklagte zu: Zu der Tat vom November 2018 auf der Herbeder Straße in Witten fiel nun das Urteil.
Im Prozess um die Messerstecherei auf der Herbeder Straße vom 2. November 2018 verkündete am Montag (6.1.) das Landgericht Bochum das Urteil. Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilten die Richter einen 44-jährigen Mann aus Witten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Das 28 Jahre alte Opfer erlitt einen Stich in den linken Oberschenkel, während der Angeklagte selbst am Hals verletzt wurde und viel Blut verloren hatte.
Der 28-Jährige hatte beim Angeklagten geklingelt, um eine Auseinandersetzung zu klären. Denn zwischen den beiden Männern gab es Streit wegen einer Frau. Statt in seiner Wohnung zu bleiben, kam der Angeklagte heraus. Nach Überzeugung der Richter hatte er zwei Messer dabei, eins davon ein Fleischmesser mit 30 Zentimeter langer Klinge. Damit stach er seinem Opfer ins Bein, bevor er selbst schwer verletzt wurde, weil der Gegner ihm sein anderes Messer entwenden konnte und zustach.
Auge schließt nicht, Gesichtshälfte ist gelähmt
Der Staatsanwalt hatte eine einjährige Bewährungsstrafe gefordert. Die Tat liege im unteren Rahmen, zumal der Angeklagte selbst schwer verletzt worden war und noch heute unter den Folgen leidet. Ein Auge schließt nicht mehr richtig und eine Gesichtshälfte sei gelähmt. Strafmildernd sei im Übrigen das Geständnis zu werten.
Das Gericht verhängte ein deutlich strengeres Urteil, weil der Angeklagte seine Wohnung mit zwei Messern bewaffnet verlassen habe. Sich zu diesem Duell herausfordern zu lassen, sei ausgesprochen dumm gewesen, meinten die Richter. Ob auch der 28-jährige Gegner sich demnächst wegen seines Messerstichs in den Hals des Angeklagten vor Gericht verantworten muss, ist unklar. Anfangs waren die Ermittlungen eingestellt worden, weil der Mann sich möglicherweise in einer Notwehrsituation befunden hatte.