Witten. Wegen einer Messerstecherei steht ein Wittener vor Gericht. Er hat einen Bekannten verletzt. Zum Prozessauftakt gab es widersprüchliche Angaben.

Ein 44-jähriger Wittener muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Bochum verantworten. Am 2. November 2018 war es auf offener Straße zu einer Auseinandersetzung mit einem Bekannten gekommen. Der Streit eskalierte und der Angeklagte soll mit einem Küchenmesser zugestochen haben.

Angeklagter aus Witten wurde am Hals verletzt

Das Opfer wurde am linken Oberschenkel verletzt. Der Angeklagte selbst trug einen Messerstich im Halsbereich davon und verlor viel Blut. „Sein T-Shirt war blutgetränkt“, sagte ein 32 Jahre alter Zeuge am Freitag vor Gericht aus. Zuvor soll das Opfer bei dem Mann geklingelt haben, um einen früheren Streit zu klären.

Der Staatsanwalt geht davon aus, dass der Angeklagte daraufhin seine Wohnung mit zwei Küchenmessern bewaffnet verließ. Anschließend kam es zu einer Messerstecherei vor dem Haus an der Herbeder Straße. Drei Zeugen berichteten am Freitag (29.11.) vor Gericht, beide Männer hätten ein Messer in der Hand gehabt und seien verletzt gewesen. Sie riefen die Polizei und einen Rettungswagen.

32-jährige Frau war früher mit dem Opfer zusammen

Damit lässt sich die Darstellung des Opfers, es sei unbewaffnet gewesen, nicht mehr halten. Grund für den Streit zwischen den beiden Männern war offenbar eine 32-jährige Frau, die mit dem Opfer eine Beziehung hatte. Inzwischen sind sie seit längerem getrennt. „Er hat mich gestalkt und genötigt“, sagt sie über ihren Ex. Seine Schulden bei ihr zahle er nicht zurück. Dafür habe er ihr nach der Trennung häufiger aufgelauert und ihre Eltern mit dem Tode bedroht. Der Mann wiederum glaubte damals, sie habe ihn mit dem Angeklagten betrogen. Der Prozess wird fortgesetzt.