Witten. Ralf Sabo sollte eine Ordnungsstrafe von 45 Euro zahlen, weil er seinen Hund nicht angeleint hätte. Zur besagten Zeit war er aber ganz woanders.

Hundekot auf der Straße, achtlos weggeworfene Kippen oder Kaugummis: Für das Ordnungsamt ist es schwer, solche Vergehen zu ahnen, weil die Umweltsünder selten auf frischer Tat ertappt werden. Und dann wird angeblich mal einer erwischt – und der kann’s gar nicht gewesen sein. Frag nach bei Ralf Sabo.

Vor einigen Tagen wurde dem Hevener ein Verwarnschreiben per Brief zugestellt. Er sei mit seinem nicht angeleinten Hund am frühen Donnerstagnachmittag in der Hans-Böckler-Straße unterwegs gewesen. Damit soll er gegen das Landeshundegesetz verstoßen haben, was mit 45 Euro geahndet wird. Wie sich auf Nachfrage unserer Redaktion herausstellte, will ihn ein Mitarbeiter beim Vorbeifahren mit seinem Dienstwagen gesehen haben. Der städtische Bedienstete hätte aber nicht anhalten können, um den Missetäter persönlich anzusprechen.

Der Angestellte war sich absolut sicher, Ralf Sabo und seine Hündin Asta erkannt zu haben. Wegen Verstößen gegen die Leinenpflicht waren der 50-Jährige und der Mann vom Amt schon häufig aneinandergeraten. Dabei sei Asta total lieb, versichert Sabo. Er zeigt ein Foto von dem 13-jährigen Mischling, in dem neben Labrador und Golden Retriever auch ein Staffordshire Terrier durchschlägt. Eine Hunderasse, die vielen Menschen Angst macht, auch wenn das unbegründet sein mag. „Asta läuft ohne Leine besser als mit“, sagt der Tierhalter. „Die tut und macht nix, trotzdem macht mir das Ordnungsamt ständig Ärger.“

Mitarbeiter der Stadt Witten hat sich bei Hundehalter persönlich entschuldigt

Wegen der 13-jährigen Hündin Asta hat Herrchen Ralf Sabo ein Knöllchen vom Ordnungsamt bekommen. Er hatte sie angeblich auf der Hans-Böckler-Straße nicht angeleint.
Wegen der 13-jährigen Hündin Asta hat Herrchen Ralf Sabo ein Knöllchen vom Ordnungsamt bekommen. Er hatte sie angeblich auf der Hans-Böckler-Straße nicht angeleint. © FUNKE Foto Services | Bastian Haumann


Zumindest im jüngsten Fall scheint das Knöllchen beim Falschen gelandet zu sein. Als er mit seinem nicht angeleinten Hund angeblich auf der Hans-Böckler-Straße unterwegs war, hatte Sabo eigenen Angaben zufolge gerade erst Dienstschluss im Weichenwerk an der Kronenstraße. Sein Arbeitgeber hat dem Kranbediener ein Schreiben ausgestellt, das belegt, dass er an diesem Tag in der Frühschicht tätig war – und offenbar gegen 14.30 Uhr noch gar nicht an der Hans-Böckler-Straße hätte sein können.


Darf die Stadt denn überhaupt Verwarngelder kassieren, allein wenn ein Ordnungsamtsmitarbeiter meint, jemanden bei einem Verstoß gesehen zu haben? Das sei rechtlich möglich, versichert Jörg Schäfer von der Pressestelle, komme aber sehr selten vor. Schließlich sei das Verwarngeldschreiben gleichzeitig eine Anhörung. Und deren Sinn und Zweck ist es, „dass dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben wird, sich zu den Vorwürfen zu äußern oder diese zu entkräften“.

In diesem Fall habe der Betroffene von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, so dass der Vorwurf schnell entkräftet werden konnte. Das Verfahren wurde eingestellt. Schäfer: „Der Mitarbeiter wird sich aufgrund der Unannehmlichkeiten bei dem Betroffenen persönlich entschuldigen.“ Das ist inzwischen geschehen und Ralf Sebo hat diese Geste gefreut. „Das fand ich einen feinen Zug.“

Hundehalter zeigt Mitarbeiter bei der Polizei an

Trotzdem ärgert die Angelegenheit den Hundebesitzer derart, dass er den Angestellten nachträglich angezeigt hat. „Die müssen einen doch prinzipiell ansprechen und die Personalien aufnehmen“, findet er. Im Vorbeifahren eine Anzeige zu erstellen, das gehe gar nicht. Für die Stadt sei eine polizeiliche Anzeige übrigens auch das erste Mal, so deren Sprecher. Eine solche Retourkutsche gab es noch nie.