Witten. Ein Trick, um günstig in der Wittener City zu parken, sind Ausnahmegenehmigungen für Anwohnerparkplätze. Die Stadt will diese Praxis überprüfen.
Parkplätze sind in den Wittener Innenstadtstraßen Mangelware, während es in den Parkhäusern noch viele freie Lücken gibt. Ein Grund könnten auch die „Ausnahmegenehmigungen“ sein. Sie werden von der Stadt zu günstigen Bedingungen an Berufspendler ausgegeben.
Mit dem „Mobilitäts- und Parkraumkonzept“ will die Stadtverwaltung im nächsten Jahr Lösungen aufzeigen, wie der Parksuchverkehr eingeschränkt werden kann. Gemeint ist das Rumkurven durch die engen City-Viertel. Dazu sollen weniger Autofahrer an der frischen Luft parken und mehr die Parkhäuser nutzen. Ein Grund, warum viele bislang das Parken im Wiesenviertel oder zwischen Breite Straße und Hauptstraße bevorzugen, hat das Büro „Planersocietät“ in einer Untersuchung für die Stadt herausgefunden: Die Tarife seien zu niedrig.
Witten: Parken mit Ausnahmegenehmigung kostet nur 153 Euro
So kostet Anwohner das Parken 30 Euro für ein ganzes und 20 Euro für ein halbes Jahr. Das „Parken mit Ausnahmegenehmigung“ schlägt mit 153 Euro pro Jahr zu Buche, was 12,57 Euro im Monat sind. Ein Schnäppchen, wenn man dies mit den Tarifen der Parkhäuser vergleicht. Wer dort einen Dauerstellplatz mietet, zahlt 50 Euro monatlich aufwärts. Im Novum-Parkhaus mit Einfahrt an der Bergerstraße sind es zum Beispiel 55 Euro im Monat – macht 660 Euro im Jahr.
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Warum ermöglicht die Stadt trotzdem Berufspendlern das „Schnäppchenparken“ auf der Straße? „Da auch viele Anwohner mit ihrem Pkw zu ihrem Arbeitsplatz fahren, sind tagsüber etwa 25 Prozent der sie für reservierten Stellplätze regelmäßig unbelegt“, sagt Stadtsprecher Helmut Sonder. „Dementsprechend wurde ein Kontingent von 25 Prozent an verteilbaren Ausnahmegenehmigungen festgelegt.“ 2900 Parkplätze gibt es insgesamt auf den Wittener Innenstadtstraßen, nicht alle davon sind aber Anwohnerparkplätze.
Um 6 Uhr bei der Bürgerberatung im Wittener Rathaus anstellen
Diese Ausnahmegenehmigungen können in der Bürgerberatung im Rathaus beantragt werden und haben eine Gültigkeit von einem Jahr. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine Verlängerung. Wer einmal im Besitz einer dieser Genehmigungen ist, lässt sich aber so schnell nicht mehr abwimmeln. „Ich stelle mich am ersten Arbeitstag nach Ablauf der Genehmigung um 6 Uhr vor die Bürgerberatung“, sagt eine Dortmunderin, die in Witten arbeitet und das Prozedere gut kennt. Bislang hätte sie auf diese Weise immer „verlängern“ können.
Planungsamtsleiter Sebastian Paulsberg kündigt auf Nachfrage unserer Redaktion an, dass sich diese Praxis künftig ändern könnte. „Der Umgang mit Ausnahmegenehmigungen wird im Zuge der Erstellung eines neuen Mobilitäts- und Parkraumkonzepts für die Wittener Innenstadt noch einmal geprüft.“