Witten. Nur einmal wurde in jüngster Vergangenheit ein Haus aus Witten für unbewohnbar erklärt. Echte Schrottimmobilien gibt es aber nicht – laut Stadt.

„Schrottimmobilien gibt es in Witten nicht“, erklärt Rainer Lohmann vom Bauordnungsamt. Denn dieser Begriff beschreibe ein bestimmtes Geschäftsmodell, wie es in sozialen Brennpunkten etwa in Duisburg, Gelsenkirchen oder Oberhausen vorgekommen ist. Heruntergekommene Häuser wurden dort aufgekauft und gewinnbringend an Menschen aus Südosteuropa vermietet. „Diese Dimensionen hat Witten bislang nicht erreicht. Das hat auch was mit der Größe der Stadt zu tun“, so Lohmann.

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Nach dem Wohnungsrecht hat eine Behörde gewisse Hebel, um ein Haus für unbewohnbar zu erklären. Etwa, wenn eine Wohnung überbelegt ist oder bauliche Mängel festgestellt werden. Oder, der Klassiker, wenn die Heizungs-, Strom- oder Wasserversorgung nicht mehr gewährleistet ist. Oft, weil der Vermieter nicht gezahlt hatte und zum Beispiel die Stadtwerke nicht mehr liefern.

Neuer Eigentümer in der Steinstraße

Aus jüngster Vergangenheit ist in Witten nur ein „unbewohnbares“ Haus bekannt: ein denkmalgeschützter Altbau an der Steinstraße. Im März 2018 wurde das Gebäude von der Behörde versiegelt, nachdem der Vermieter weder Heizung noch Strom gezahlt hatte. Nach der Zwangsversteigerung hat es mittlerweile einen neuen Eigentümer und ist wieder bewohnt.

Lohmann: „Dieser Fall zeigt, dass ein Haus auch noch gut aussehen kann und trotzdem ein Fall für die Behörde ist.“