Witten. Ein psychisch kranker Wittener ist nach einer Attacke auf seine Mutter freigesprochen worden. Es gab keinen Tötungsvorsatz, so das Gericht.

Im Prozess gegen einen psychisch kranken Wittener hat das Landgericht Bochum am Montag (16.9.) das Urteil verkündet. Der 38-jährige Mann, der seine Mutter 2018 mit dem Tode bedroht haben soll, wurde vom Tatvorwurf freigesprochen. Ein Tötungsvorsatz durch den Griff an den Hals liege nicht vor, außerdem sei der Angeklagte schuldunfähig gewesen.

Mann kann geschlossene Klinik wieder verlassen

Auch die Einweisung des Mannes in eine geschlossene Klinik sei nicht erforderlich, da von ihm keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe, entschieden die Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann mehrfache Sachbeschädigung, Freiheitsberaubung, Bedrohung und Nötigung vorgeworfen. Übrig blieben letztlich Sachbeschädigung, Körperverletzung und Nötigung. Da der Angeklagte an einer paranoid schizophrenen Psychose leide, sei er zur Tatzeit schuldunfähig gewesen.

Seit Mai war der Wittener in einer geschlossenen Klinik untergebracht. Am Montag hoben die Richter die Einweisung auf. „Bleiben Sie von Ihrer Mutter weg“, gab das Gericht dem Angeklagten noch mit auf den Weg. Wenn der Mann seine Medikamente einnimmt und auf Alkohol und Drogen verzichtet, stelle er keine Gefahr dar, hatten Ärzte betont. Der Wittener steht unter Betreuung.