Witten. Ein Motorradunfall soll einen Wittener zu einem anderen Menschen gemacht haben. Vor einem Jahr bedrohte der Mann seine Mutter mit dem Tode.

Im Strafprozess gegen einen Wittener, der seine Mutter geschlagen und mit dem Tode bedroht haben soll, hat das Bochumer Landgericht Gutachter und die Schwester des Mannes angehört. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 38-jährigen Angeklagten Sachbeschädigung, Freiheitsberaubung, Bedrohung und Nötigung vor. Da Ärzte bei dem Mann eine psychische Erkrankung feststellten, gilt er als vermindert schuldfähig.

Die 35-jährige Schwester des Angeklagten berichtete am Mittwoch (11.9.) vor Gericht, ihr Bruder sei nach seinem schweren Motorradunfall nicht mehr derselbe gewesen. „Er war aggressiv und fühlte sich verfolgt. Nachts drehte er durch, schrie rum und bedrohte die Eltern“, sagte die Frau aus. „Mein Bruder braucht Hilfe“, betonte sie vor Gericht. So soll der Mann auch zwei Mal Kunststoff-Figuren im Haus angezündet haben.

Angeklagter flüchtete aus Hattinger Klinik

Weitere angeklagte Straftaten sollen sich zwischen November 2015 und 2018 zugetragen haben. So soll der Mann mit dem Fuß gegen die Autotür seiner Mutter getreten, eine Terrassentür eingeschlagen und die Nachtschwester einer Hattinger Klinik bedroht haben. Aus dem Krankenhaus war er schließlich geflüchtet.

Ein Oberarzt einer geschlossenen Klinik in Rheine, in der der Angeklagte seit Mai untergebracht ist, beschrieb den Wittener als unauffällig und nicht aggressiv. Nach Angaben des Mediziners stellt der Mann keine Gefahr dar, wenn er auf Alkohol und Drogen verzichtet. Als er in die Klinik eingeliefert wurde, hatte der Angeklagte Alkohol und Kokain im Blut.

Mann hatte behauptet, seine Mutter sei verrückt

Eine Gutachterin betonte vor Gericht, dass bei dem Angeklagten eine Psychose vorliege. Der Mann selbst behauptet, seine Mutter sei verrückt und habe ihn verrückt gemacht. Auch eine Rechtspsychologin stellte klar, dass der Mann bei sämtlichen Taten erheblich vermindert steuerungsfähig und damit nur vermindert schuldfähig war. „Der Mann stellt eine Bedrohung für seine Mutter und deren Lebensgefährten dar“, lautete die Einschätzung der Gutachterin.

Diese betonte aber auch, dass der Wittener eine günstige Prognose habe, wenn er ärztlich behandelt werde, seine Medikamente einnehme und in einem geschützten Umfeld lebe. Dann gehe keine Gefahr von ihm aus, betonte die Gutachterin. Der Prozess wird am Montag (16.9.) mit den Plädoyers fortgesetzt.