Witten. Das Landgericht muss sich mit dem Fall eines Wittener Flüchtlings beschäftigen. Kann der Ägypter, der sich mit Waffen zeigte, abgeschoben werden?
Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz – so lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen einen 30-jährigen Wittener. Schon im April war er vor dem Amtsgericht Witten deshalb zu 800 Euro Geldstrafe wegen eines minderschweren Falls verurteilt worden. Nun wird vor dem Landgericht Bochum über seine Berufung verhandelt.
Der Angeklagte, ein Ägypter, hatte 2015 Asyl beantragt. 2013 stand er in Syrien eigenen Angaben zufolge auf der Seite der Rebellen. Er habe einen Arzt beschützt und nie Waffen eingesetzt oder an Kriegshandlungen teilgenommen. Später war der Mann aus Syrien geflohen und nach Deutschland gekommen. Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge legte er selbst Fotos vor, die ihn in Syrien mit Langwaffen posierend zeigen. Es handelt sich um ein Gewehr und ein MG.
Richter: Das war eine schlechte Idee, die Fotos zu zeigen
„Das war eine schlechte Idee, diese Fotos zu zeigen“, sagte jetzt der Vorsitzende Richter Michael Janßen. Er wisse zwar nicht, warum ein deutsches Gericht das jetzt verfolgen müsse, aber so sei die Rechtslage. Im Übrigen sei die erste Instanz dem Angeklagten weit entgegengekommen. Machthaber Assad hat in Syrien den Einsatz von Waffen nur seiner Armee erlaubt, für alle anderen ist das verboten. Daher die Anklage wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Dem Mann geht es in erster Linie darum, weiter in Deutschland bleiben zu können. Mit einer Verurteilung drohe ihm die Abschiebung. Weil bisher aber nicht geprüft wurde, ob eine Abschiebung nach Ägypten überhaupt erlaubt wäre, setzte das Gericht das Verfahren aus. Falls der Angeklagte wegen einer politischen Straftat verfolgt werden könne, gelte ein Abschiebeverbot, so der Richter. Bis zur Klärung dieser Frage liegt der Prozess auf Eis. Bereits im Vorfeld waren anfängliche Ermittlungen gegen den Mann wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung eingestellt worden.