Witten. . Ein Ägypter, der seit 2015 in Deutschland lebt, hat sich selbst angezeigt. Nun ist er angeklagt: Verstoß gegen das „Kriegswaffenkontrollgesetz“.
Die Anklage klang gewaltig, aber viel steckte nicht dahinter. Wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz drückte am Mittwoch ein 29-jähriger Mann aus Witten die Anklagebank vor dem Schöffengericht Witten. Der Ägypter, der seit August 2015 in Deutschland lebt, war von Januar bis Mai 2013 im syrischen Aleppo. Dort beschützte er im Auftrag der Freien Syrischen Armee einen Arzt. Fotos zeigen den Angeklagten mit Gewehren im Arm.
Nach seiner Flucht nach Deutschland offenbarte er sich den Behörden und zeigte den Ämtern auch die Fotos. Weil Machthaber Assad aber den Besitz von Langwaffen untersagt hatte, musste sich der Mann jetzt wegen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verantworten. Da eine weitere Anklage wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung schon im Vorfeld eingestellt worden war, blieb es bei diesem Vorwurf. Mit dieser Beschränkung war auch keine Einstellung des Strafverfahrens möglich.
Schöffengericht sieht darin einen minder schweren Fall
Der Verteidiger erklärte, sein Mandant habe nie ein Gewehr eingesetzt und auch nicht aktiv an Kriegshandlungen teilgenommen. Eigentlich wollte er für eine humanitäre Einrichtung in der Türkei arbeiten, wurde aber über die Grenze nach Syrien gefahren und dort in einem Camp an Waffen ausgebildet. Im übrigen habe sich der Mann quasi selbst angezeigt. Es sei widersinnig, den Angeklagten wegen der von ihm selbst vorgelegten Fotos mit Waffen jetzt in Deutschland zu verfolgen – nur weil der syrische Machthaber Assad im Bürgerkrieg Waffenbesitz untersagt habe.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Monstadt sah einen minder schweren Fall gegeben und verurteilte den bisher nicht vorbestraften Angeklagten zu 800 Euro Geldstrafe. Die Staatsanwältin hatte für ihn 900 Euro Geldstrafe gefordert, der Verteidiger um die Verhängung von Sozialstunden gebeten, als „Geldstrafe zur Bewährung“.