Witten. Schon vor seinem politischen Comeback sorgt der Wittener Michael Hasenkamp für Aufsehen. Soll seine Berufung in einen Ausschuss blockiert werden?

. Er ist noch gar nicht wieder drin in der Politik, aber seine Person sorgt schon für Ärger. Der umstrittene Ex-Kommunalpolitiker Michael Hasenkamp soll über die WBG als Sachkundiger Bürger in den Wirtschaftsausschuss berufen werden. Eigentlich eine Formalie, weil die WBG das Vorschlagsrecht hat. Doch so glatt ging die Sache bisher nicht über die Bühne.

Die Wittener Bürger Gemeinschaft (WBG), die den ehemaligen CDU--Vorsitzenden und späteren Begründer der „Freien Liste“ Ende 2018 in ihren Reihen aufgenommen hat, spricht in einem Brief an den Landrat von einem Verzögerungsverfahren. Das beruhe „offensichtlich auf der Absicht, Herrn Hasenkamp den neuerlichen Zugang zur politischen Arbeit zu blockieren“, heißt es in dem Schreiben. Muss die Politik dem Vorschlag der WBG folgen?Eigentlich hätte Hasenkamp schon in der letzten Ratssitzung am 27. Mai in den Ausschuss bestellt werden sollen – normalerweise wird darüber offen abgestimmt. Diesmal hätte vielleicht jemand geheime Wahl beantragt, doch auch dazu kam es nicht. Die Piraten hatten noch Beratungsbedarf – weshalb der Tagesordnungspunkt wieder abgesetzt wurde. Außerdem will die Stadt die Sache rechtlich prüfen: Muss die Politik am Ende dem Vorschlag der WBG folgen, weil diese ja eigentlich das Recht auf den Sitz im Ausschuss hat?

WBG: Nur fachliche Gründe dürfen gegen einen Kandidaten sprechen

Die WBG beruft sich darauf, dass laut Gemeindeordnung eigentlich nur fachliche Gründe gegen eine Nominierung ihres Kandidaten sprechen dürften. Das sei hier aber eindeutig nicht der Fall. Verwiesen wird auf die langjährige Erfahrung Hasenkamps in der Kommunalpolitik und seine berufliche Tätigkeit als Unternehmensberater. „Der Grund, ihn nicht zu wählen“, könnte also nur persönlicher Natur sein“, sagt WBG-Chef Siegmut Brömmelsiek.

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Bis zur nächsten Ratssitzung im Juli will die Stadt ihre Prüfung abgeschlossen haben. In einer Drucksache schreibt sie jetzt schon: „Sofern nicht objektive Gründe gegen die erforderliche Sachkunde einer Person sprechen, verdichtet sich das Auswahlrecht bis zu einer Auswahlpflicht.“ Soll heißen: Der jeweilige Kandidat darf nicht einfach willkürlich abgelehnt werden, der Gleichheitsgrundsatz spielt hier etwa eine Rolle. Norbert Gärtner, Leiter des Bürgermeisterinnenreferats: „Hier sind sind kommunalverfassungsrechtliche Grundsätze zu beachten.“

Hasenkamp selbst spricht von einer „Posse“WBG-Chef

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Brömmelsiek geht davon aus, dass es zu keinem weiteren Aufschub kommt und im nächsten Rat gewählt wird. Er schließt aber nicht aus, dass – anders als sonst üblich – geheime Wahl beantragt wird. Das wiederum würde eine Zitterpartie für ihren Kandidaten bedeuten. Hasenkamp (56) selbst spricht von einer Posse. „Es ist traurig, wenn sich der Rat mit so einem Blödsinn beschäftigt, anstatt einen alten Kerl wie mich einfach durchzuwinken.“