witten. . Der Vorwurf des versuchten Totschlags ist vom Tisch. Grund für den Messerstich im Wittener Lutherpark könnte auch Notwehr gewesen sein.
Für zwei Angeklagte ist der Prozess vor dem Bochumer Schwurgericht um den lebensgefährlichen Messerstich im Lutherpark vorbei. Am 17. Juli 2018 war ein 29-jähriger Mann gegen Mitternacht niedergestochen und lebensgefährlich verletzt worden. Er überlebte nach einer Notoperation im Krankenhaus. Das Strafverfahren wegen versuchten Totschlags wurde gegen zwei 39 und 40 Jahre alte Männer am Mittwoch eingestellt. Ob wirklich eine Beihilfe durch sie vorliege, sei zweifelhaft.
Auch der als Messerstecher angeklagte 36-jährige Wittener muss sich nicht länger für diese Tat verantworten. Er habe möglicherweise in Notwehr gehandelt, so das Gericht. Der Nachweis eines Tötungsvorsatzes sei schwierig. Der mutmaßliche Haupttäter will vom späteren Opfer, einem Obdachlosen, als „Hurensohn“ beschimpft worden sein.
Das 29 Jahre alte Opfer ist nicht auffindbar
Der 29-Jährige sei mit einem Fahrradschloss auf ihn losgegangen und habe ihm damit mehrfach auf den Kopf geschlagen. Daraufhin habe er sein Klappmesser gezogen und damit herumgefuchtelt, so der 36-Jährige. Er habe sich nur gewehrt und den Mann nicht verletzten wollen.
Schwierig ist die Beweislage auch deshalb, weil der seinerzeit Schwerverletzte bisher unauffindbar ist. Das Gericht konnte den Mann noch nicht anhören und lediglich auf Vernehmungsprotokolle der Polizei zurückgreifen. Dort sagte er aus, die drei Männer hätten ihn attackiert. Der 36-Jährige Wittener muss sich aber weiterhin noch wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Er soll am 8. Februar 2018 alkoholisiert mit einer Metallstange auf einen Mann in der Johannisstraße eingeschlagen haben.
Prozess für mutmaßlichen Haupttäter noch nicht vorbei
Das Opfer erlitt Kopfverletzungen und wurde mit acht Stichen genäht. Hierzu erklärte der Angeklagte, er sei angepöbelt und in eine Prügelei verwickelt worden. Aus Angst, das Opfer werde ein Messer ziehen oder ihm später auflauern, sei er nach Hause gegangen und habe eine Metallstange geholt. Als beide kurz darauf wieder aufeinandertrafen, habe er einmal mit dieser Stange ausgeholt und den Arm des Gegners treffen wollen. Der Angeklagte ist mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestraft. Der Prozess wird am Donnerstag (21.3.) fortgesetzt.