witten. . Der Angeklagte ist erst 15. Er soll einen Iraker in Wittens Stadtpark mit einem Messer beinahe tödlich verletzt haben. Ging es um ein Mädchen?
Wegen versuchten Totschlags muss sich ein 15-Jähriger aus Witten vor einer Jugendstrafkammer des Landgerichts Bochum verantworten. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um den Jugendlichen zu schützen. Er war zur Tatzeit erst 14.
Zum Prozessauftakt verlas der Staatsanwalt die Anklage. Danach soll der Beschuldigte am 2. Juni nachts im Wittener Stadtpark mit einem Messer auf sein Opfer, einen 18 Jahre alten Iraker, eingestochen haben. Dabei wurde unter anderem die Lunge getroffen. Die Verletzung war lebensbedrohlich, doch die Ärzte retteten den Verletzten. Der Angeklagte soll eine tödliche Verletzung des Opfers billigend in Kauf genommen haben.
Opfer und Täter kannten sich. Beide kamen als Flüchtlinge nach Witten. Der 15-Jährige ist in Teheran geboren und lebte als unbegleiteter Minderjähriger in einer Wohngruppe, die vom Jugendamt betreut wird. Der Stadtpark ist ein beliebter Treffpunkt für Jugendliche. Dort wird gechillt, getrunken und ab und an werden auch Drogen konsumiert.
Welche Rolle spielt die Ex-Freundin des Angeklagten?
In der Tatnacht waren etwa zehn Personen anwesend, darunter die Ex-Freundin des Angeklagten. Möglicherweise soll sich das spätere Opfer dem Mädchen in respektloser Weise genähert haben. Die beiden jungen Männer hatten sich anschließend kurz von der Gruppe entfernt. Dann kam es zu dem verhängnisvollen Messerstich.
Der Rest der Gruppe hörte nach damaligen Feststellungen von Polizei und Staatsanwaltschaft einen Schrei des Opfers und sah den 14-Jährigen offenbar weglaufen. Der 18-jährige Schwerverletzte kam noch auf den eigenen Beinen zum Treffpunkt zurück. Er blutete. Die Klinge war unterhalb des rechten Schlüsselbeins in die Brust eingedrungen und hatte die Lunge verletzt.
15-Jähriger will sich nur gewehrt haben
Gegenüber der Polizei soll der Angeklagte damals gesagt haben, er habe sich zur Wehr gesetzt, als der Iraker ihn angegriffen habe. Das Messer habe er dem Opfer selbst aus der Hosentasche gezogen. Gefunden wurde die Tatwaffe damals nicht. Der Prozess wird fortgesetzt.