Witten. . Die NRW-SPD hat sich für eine Streichung der von Bürgern zu zahlenden Straßenbaubeiträge eingesetzt. Wittener SPD bedauert, dass dies scheiterte.
Über die umstrittenen Straßenbaubeiträge für Bürger wird landesweit diskutiert. Auch in Witten – zuletzt am Beispiel der Waldstraße, die derzeit ausgebaut wird. Fest steht offenbar: In NRW werden die Straßenbaubeiträge nicht abgeschafft. Für eine Streichung hatte sich die NRW-SPD im Landtag eingesetzt – und war damit gescheitert. „Schade, für diese Idee hatte die Landtagsfraktion unsere volle Unterstützung“, sagt Uwe Rath, Vorsitzender der Wittener SPD-Fraktion.
Viele Hauseigentümer gerieten durch städtische Kostenbescheide in vier- bis fünfstelliger Höhe in Existenznot, hatte SPD-Landesfraktionschef Thomas Kutschaty in Düsseldorf den Vorstoß im Landtag begründet. Der Vorschlag der SPD: Die Bürger werden von den Straßenbaubeiträgen befreit. Das Land erstattet den Städten die ausfallenden Finanzmittel.
„Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg“
In der Wittener Waldstraße rechnen Hausbesitzer in Einzelfällen damit, von der Stadt mit bis zu 60.000 Euro für die Erschließung und den Straßenausbau zur Kasse gebeten zu werden. Anwohner Werner Wenzel: „Viele haben sich schon einen Rechtsbeistand gesucht.“ Beate Gronau, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im Rat, betont mit Blick auf die schwarz-gelbe NRW-Landesregierung: „In Bayern und Hamburg sind diese Zahlungsverpflichtungen der Bürger schon abgeschafft worden. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.“
CDU und FDP möchten im Land grundsätzlich an der Beteiligung von Anliegern festhalten, wollen aber das Kommunalabgabengesetz (KAG) überarbeiten, damit Härtefälle künftig vermieden werden. Die Fraktionsvorsitzenden Bodo Löttgen (CDU) und Christof Rasche (FDP) sagten in Düsseldorf: „Das System der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen stellt grundsätzlich einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Anlieger und dem Nutzen für die Allgemeinheit dar.“ Dennoch komme es – auch aufgrund der Kostensteigerungen im Straßenbau – „zu teils unvertretbar hohen finanziellen Belastungen“. Im Schulterschluss mit den Kommunen sollten Möglichkeiten zur Entlastung von Bürgern geprüft werden.
Die Stadt ist verpflichtet, Beiträge zu erheben
„Auch wenn uns das als Sozialdemokraten nicht gefällt: Solange das Gesetz zur Erhebung der Straßenbaubeiträge Bestand hat, ist die Stadt verpflichtet, die Beiträge zu erheben“, betont Wittens SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Rath. Die Ratsfraktionen „Solidarität für Witten“ (SfW) und Wittener Bürgergemeinschaft (WBG) hatten die Stadt Anfang November mit einem Antrag aufgefordert, Gebührenbescheide über Straßenbaumaßnahmen auszusetzen, bis es zu einer Entscheidung im Landtag gekommen sei.
Bürgermeisterin Sonja Leidemann hatte in einem Antwortschreiben an den SfW-Fraktionsvorsitzenden Thomas Richter erklärt, dass sich eine Zurückstellung der Straßenbaubeiträge aufgrund der aktuellen Gesetzeslage verbiete. Nach dem Kommunalabgabengesetz NRW seien die Kommunen verpflichtet, die Beiträge zu erheben – „zeitnah“. Richter zu unserer Zeitung: „Zeitnah – was heißt das? Ich glaube nicht, dass es rechtswidrig wäre, die Beiträge für drei oder sechs Monate auszusetzen.“ Er bleibt bei seiner Forderung: Bis im Landtag nichts beschlossen sei, sollten Bürger nicht zu Zahlungen verpflichtet werden.
>>> WORAN SICH BÜRGER BETEILIGEN MÜSSEN
Erschließungskosten werden für Bürger fällig, wenn in einem Neubaugebiet gebaut wird. Die Kosten müssen etwa für neue Straßen, Wege und Plätze oder Grünanlagen bezahlt werden.
Liegt ein Grundstück in einem bebauten Gemeindegebiet an einer Straße und wird diese erneuert/verbessert, erhebt die Stadt von Haus- und Wohnungseigentümern Straßenbaubeiträge.