Witten. . Nur noch an fünf weiterführenden Schulen soll es gemeinsames Lernen geben. Das teilte der Dezernent mit und klagte über das Auswahl-Verfahren.
Die beiden Gesamtschulen, die Otto-Schott- sowie die Helene-Lohmann-Realschule und die Freiligrathschule: Nur an diesen fünf weiterführenden Schulen soll es künftig Inklusionsunterricht geben. Das teilte Schuldezernent Frank Schweppe am Donnerstagabend im Jugendhilfe- und Schulausschuss mit.
Die Förderung dort soll nur „zielgleich“ erfolgen
Hintergrund ist ein neuer Erlass des NRW-Schulministeriums. Das macht Ernst mit der Neuausrichtung der Inklusion, also dem gemeinsamen Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung. Der Inklusionsunterricht an weiterführenden Schulen soll gebündelt und auf „Schwerpunkt- oder Bündelschulen“ konzentriert werden. Laut Erlass sind die Gymnasien in Zukunft aus der Inklusion weitgehend raus. Die Förderung dort soll nur „zielgleich“ erfolgen: also bei Kindern, die auch eine Chance haben, das Abitur zu schaffen.
Als weiterführende Inklusionsschulen kommen in Witten also Haupt-, Real- und Gesamtschulen in Frage. Sie sollen im Regelfall jährlich pro Eingangsklasse drei Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung aufnehmen. Für jede dieser Klassen bekommt die Schule eine halbe zusätzliche Lehrer-Stelle.
Halbe Stelle jeweils zusätzlich
Welche Schulen in Witten Inklusionsschulen werden sollen, hat die Schulaufsicht des Kreises und der Bezirksregierung festgelegt. „Vorher erörtert sie die beabsichtigte Maßnahme mit dem Schulträger mit dem Ziel des Einvernehmens und holt seine Zustimmung ein“, heißt es im Erlass der Ministerin. Ein Stil, der Schweppe nicht gefällt.
Grundschulen sind nicht betroffen
Die Neuerungen, die in dem Erlass des Schulministeriums zur Inklusion vorgestellt werden, betreffen die Sekundarstufe I, nicht die Grundschulen.
Kinder mit Behinderung, die heute an einer Regelschule unterrichtet werden, können ihre Schullaufbahn dort fortsetzen, auch am Gymnasium.
„Ich habe letzte Woche im Koordinierungsgespräch klar gemacht, dass politische Willensbildung bei uns in Witten anders läuft“, sagte er den Ausschussmitgliedern. „Zustimmung auf Zuruf“ sei nicht sein Ding. Er habe sich ausbedungen, die von der Aufsicht ausgewählten Schulen erst dem Ausschuss vorzustellen. Inhaltlich gehe die Auswahl aber in Ordnung. Die Gesamtschulen seien ohnehin gesetzt.
Auch das Konzept selbst mache Sinn
Die Freiligrathschule habe als eine der ersten mit gemeinsamem Unterricht begonnen und die Helene-Lohmann sei in allen Räumen barrierefrei zu erreichen, sagt Schweppe. Seinem Vorschlag, die Otto-Schott-Realschule als Keimzelle der dritten Gesamtschule und Kooperationspartner der Freiligrathschule mit auf die Liste zu nehmen, sei entsprochen worden. Auch das Konzept selbst mache Sinn, so der Dezernent.
Es spreche einiges dafür, den Einsatz der wenigen verfügbaren Förderschullehrer zu bündeln, anstatt wie mit der Gießkanne zu verteilen. „Da wird aus der Not eine Tugend gemacht, aber es könnte so vielleicht funktionieren.“ Der Ausschuss nickte die Mitteilung widerspruchslos ab. Schweppe kann der Schulaufsicht also Wittens Einverständnis melden.