witten. . Ein Mann hatte seiner Ex mit dem Tod gedroht. Mit sechs Jahren Haft sei der Angeklagte noch gut bedient, so das Gericht bei der Urteilsverkündung
Das Landgericht Bochum hat einen 48-jährigen Mann wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und Körperverletzung zu sechs Jahren verurteilt. Er habe seine getrennt von ihm lebende Frau zweimal mit dem Messer bedroht, sie geschlagen und ihr Geld geraubt. Der Angeklagte bestritt die Taten. Seine Ex-Frau und seine Töchter hätten sich gegen ihn verschworen.
Zwischen Juni 2016 und März 2018 soll der Mann 2000 Euro erpresst haben. Der Staatsanwalt hatte sieben Jahre und neun Monate Haft gefordert, der Verteidiger Freispruch. Der Anwalt sprach von minderschweren Fälle räuberischer Erpressung. Ein Geständnis hätte seinem Mandanten vermutlich mehr genützt, wie das Gericht klar machte. Denn weder die Frau noch die Töchter, die als Zeugen aussagten, wollten, dass der Mann ins Gefängnis muss. „Leider hat der Angeklagte nicht zugehört und unsere Angebote nicht genutzt“, so die Vorsitzende Richterin.
Keine Anzeichen für Rache erkennbar
Anzeichen für Rache und Falschbelastung durch die Zeuginnen seien nicht erkennbar gewesen. Die Frau und ihre Töchter hätten lediglich Angst vor dem Mann gehabt. Der Angeklagte habe seine Familie als sein Eigentum angesehen. Das Urteil von sechs Jahren Freiheitsstrafe sei im übrigen milde ausgefallen, so die Richterin. Der Haftbefehl bleibt aufrecht erhalten.