Witten. . Psychisch kranker 47-Jähriger hatte in Gaststätten randaliert und zwei Frauen geschlagen. In einer Betreuung führt er sich gut und sei stabil.

Der Prozess um verschiedene Körperverletzungsdelikte, Beleidigung und Wohnungseinbruch endete für einen angeklagten psychisch kranken 47-Jährigen mit einem blauen Auge. Am Montag verurteilte ihn das Landgericht Bochum zu einem Jahr und fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Einweisung in eine geschlossene Psychiatrie wurde ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt.

Zur Zeit der Taten zwischen Sommer 2016 und Frühjahr 2017 litt der Wittener unter einer Psychose. Häufig wurde er zwangseingewiesen. Er hörte Stimmen und fühlte sich bedroht. Der Mann leide an einer paranoiden Schizophrenie und sei auf Medikamente sowie einen klar strukturierten Alltag angewiesen, so ein Gutachter.

Hundehalterin bekam Schlag ins Gesicht

Der Wittener hatte in Gaststätten randaliert, die Angestellte einer Spielhalle geschlagen und auch einer Hundehalterin auf dem Fischertalweg einen Schlag ins Gesicht verpasst. Während der Taten war der Mann vermindert schuldfähig. Spätestens ab Mitte Dezember 2016 habe er unter Wahnvorstellungen gelitten. Größte Angst des Angeklagten war, dass ihn die Richter in eine geschlossene Klinik einweisen könnten.

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Davon sah das Gericht ab, da sich der Mann seit längerem gut führt. Er lebt in einer Einrichtung im Sauerland, in der er betreut wird. Sein Zustand wird als stabil beschrieben, zumal er regelmäßig seine Medikamente einnimmt. Der gebürtige Pole, der in Witten aufwuchs, trank in der Vergangenheit regelmäßig Alkohol – bis zu drei Flaschen Schnaps am Tag. Unter Alkoholeinfluss fanden auch die angeklagten Taten statt.

Ein Gutachter erklärte die Gewaltausbrüche des Mannes vor allem damit, dass er seine Medikamente nicht eingenommen habe. So sei er gereizt und aggressiv geworden. Der Angeklagte selbst entschuldigte sich in seinem Schlusswort: „Es tut mir sehr leid, was ich getan habe.“