Witten. . Der Angeklagte (48) sagt dagegen, sie sei auf hohen Schuhen gefallen. Vor dem Bochumer Landgericht berichtet er von seinem Leben in Syrien.

Ein wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und Körperverletzung Angeklagter aus Witten schilderte vor dem Landgericht Bochum seinen bisherigen Lebensweg. Der 48-Jährige soll seine Ex-Frau durch Vorhalten eines Messers und der Drohung, sie zu töten, sowie durch Schläge und Tritte zur Übergabe von Bargeld veranlasst haben.

Der Mann wuchs in Syrien auf. Nach dem Dienst in der Armee machte er sich mit dem Vertrieb von Gasflaschen selbstständig. Später handelte er auch Immobilien. Seine Ex-Frau heiratete er 1994 als 16-Jährige. Das Paar bekam sieben Kinder. Nach Angaben der Frau trennte man sich 2012. „Das stimmt nicht“, behauptete der Angeklagte. 2015 wurde ein Wohnhaus verkauft, um die Flucht aus Syrien nach Deutschland zu finanzieren. Als Erster floh ein Sohn, dann folgte die Frau mit den übrigen Kindern. Sie lebt seit 2016 in Witten.

Die Frau berichtete von Schlägen und Problemen mit Unterhaltszahlungen bereits in Syrien. Der Angeklagte habe ihr zweimal den linken Arm gebrochen. „Sie hat sich den Arm gebrochen, weil sie hochhackige Schuhe trug und stürzte“, erklärte der Mann den Richtern.

Der Angeklagte kam im April 2016 von Bremen nach Witten. Zwischen Juni 2016 und Januar 2018 soll er seine Ex-Frau bedroht und Bargeld gefordert haben. Insgesamt soll die Frau ihm aus Angst 2000 Euro ausgehändigt haben. Zu den Kernvorwürfen hat sich der Mann bisher nicht geäußert. Allerdings schilderten die Zeugen die Taten, darunter neben der Ex-Frau auch ihre Töchter. Die Zeugen hätten sich vermutlich abgesprochen, meinte der Angeklagte dazu.

Als das Ausländeramt herausfand, dass er zwei Frauen hatte, sei 2017 in Syrien die Scheidung erfolgt, berichtete der Angeklagte. Die erste Frau hatte erzählt, man habe sich bereits 2012 in Syrien scheiden lassen. 2017 folgte im Rahmen des Familiennachzugs die zweite Frau mit fünf Kindern. Sie folgt dem Prozess als Zuschauerin. Das Gericht hat Verhandlungstage bis in den Oktober hinein anberaumt.