Witten. . Ein weiteres Hotelbauprojekt am ZOB sorgt für Irritationen. Der Baurat geht nicht davon aus, dass der Investor vom Bauprojekt am Saalbau abrückt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) kann am Donnerstag endgültig die Weichen für ein neues Vier-Sterne-Hotel stellen – vorausgesetzt, die Betreiber springen nicht ab, weil sie nach Bekanntwerden der überraschenden Pläne für ein anderes Hotel am Hauptbahnhof um die Rentabilität des eigenen Projekts fürchten.
Wir erinnern uns: Im letzten Ausschuss im Mai hatte die Wohnungsgenossenschaft Mitte zum Erstaunen vieler Pläne für ein 132-Zimmer-Haus auf ihrem Grundstück gegenüber dem Busbahnhof präsentiert. Sie selbst will es zwar nicht betreiben, aber die benötigte Fläche an einen Bauherrn veräußern. Wenig erfreut über diese Ankündigung zeigte sich das Investoren-Umfeld für den neuen Vier-Sterne-Komplex als Ergänzung zum Parkhotel zwischen Saalbau und Haus Witten (80 Betten).
Projekt am Bahnhof nach § 34 möglich
Zwar werde man das Projekt am Bahnhof nicht verhindern können, hieß es aus dem Umfeld für das Vier-Sterne-Haus. Allerdings zeigte es sich irritiert darüber, dass das „Bahnhofshotel“ – fast so groß wie das Haus am Voßschen Garten – nur nach Paragraf 34 Baugesetzbuch errichtet werden darf, während für das eigene Projekt ein aufwendiges Bebauungsplanverfahren benötigt wird. Warum das so ist, erklärte gestern Stadtbaurat Stefan Rommelfanger auf Anfrage.
Während sich der Hotelneubau am Bahnhof in die bestehende Umgebung einfüge und man hier über ein „Kerngebiet“ der Innenstadt spreche, so der Beigeordnete, handele es sich bei dem geplanten Standort für das siebengeschossige Vier-Sterne-Hotel um eine „sehr sensible Fläche“, sprich den Grünzug zum Stadtpark, zum Haus Witten und zum Hohenstein. Anders als das Hotel am Bahnhof füge sich dieser Neubau „nach Art und Maß der baulichen Nutzung gar nicht ein“. Deshalb bleibe der Stadt keine andere Wahl, so Rommelfanger, als das eine Haus am Bahnhof nach Paragraf 34 zu genehmigen und für das andere erst einen Bebauungsplan aufstellen zu lassen, ein Verfahren, das rund anderthalb Jahre benötigt, Gutachten verlangt und auch den Segen der Politik.
Flächennutzungsplan müsste geändert werden
Erwartet wird, dass der Stadtentwicklungsausschuss morgen (20.6.) die Aufstellung des Bebauungsplans beschließt, ebenso wie die nötige Änderung des Flächennutzungsplans (FNP). Denn bisher sieht der FNP an dieser Stelle eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ vor. Die FNP-Änderung betrifft 9.000 m², der B-Plan gilt für 11.000 m², die alte Fläche des Parkhotels inklusive.
Da der künftige Betreiber des Vier-Sterne-Hotels dem Ausschuss erstmals einen konkreten Entwurf zeigen wolle und auch schon Gutachten etwa zu Altlasten/Bergbau oder Verkehr in Auftrag gegeben habe, „habe ich keine Veranlassung zu glauben, dass er abspringt“, sagte Stefan Rommelfanger. Das Investorenumfeld wollte sich gestern auf Anfrage unserer Zeitung nicht näher zu dem Millionen-Projekt äußern. Gefragt, ob es weitermacht, hieß es nur: „Das kommt auf gewisse Punkte an.“
>>> INFO: Parkplatz wird zum Teil verlegt
Damit die Grünfläche zwischen Saalbau und Haus Witten trotz des Hotelneubaus ihre Bedeutung als innenstadtnahe Parkanlage und Verbindung zum Stadtpark nicht verliert, sollen drei Reihen des Saalbauparkplatzes entfallen.
Dafür sind auf der Südseite zur Bahn hin drei neue Stellplatzgassen vorgesehen.