Dortmund/Witten. . Mit Höllenlärm und hohem Tempo fuhr ein „Fahrradfahrer“ aus Witten ausgerechnet an einem Streifenwagen vorbei. Das blieb für ihn nicht folgenlos.
Eine Streifenwagenbesatzung aus Dortmund traute ihren Augen nicht: An ihrem Wagen „flog“ abends in Barop ein Fahrrad vorbei – mit der „Lautstärke eines Phantomabfangjägers“, wie es im Bericht der Beamten heißt, und der „Geschwindigkeit eines Düsenschlittens, analog zum Modell 74 Z aus Starwars“.
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Was lustig klingt, war ziemlich gefährlich – für den Fahrer selbst, aber auch andere Verkehrsteilnehmer. Das seltsame Gefährt schoss Montagabend laut Polizei über eine rote Ampel, woraufhin die Beamten die Verfolgung aufnahmen. Zeitweise zeigte der Tacho ihres Streifenwagens 80 Stundenkilometer. Bergauf schaffte der Fahrer des Düsenschlittens noch 50 km – ohne zu treten. Und ohne Helm. An einer Kreuzung gelang es den Beamten schließlich, das schnelle Fahrrad zu stoppen.
Bei Kumpel noch ein Kennzeichen geliehen
Im Sattel saß ein 19-jähriger Wittener, der sich das Gefährt entsprechend umgebaut hatte. Er gab zu, sich ein „Tuning-Paket“ im Internet bestellt zu haben. Dazu gehörten ein 80-Kubik-Motor (Zweitakter), Kupplung, Auspuff, Ritzel und Kette. Die Montage erfolgte im „Do it Yourself“-Verfahren. In der Hoffnung, dem Ganzen einen offiziellen Charakter zu verleihen, hatte sich der junge Mann bei einem Kumpel noch ein Versicherungskennzeichen geliehen. Einen Führerschein besitzt er aber nicht.
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Dass die Gesamtkomposition so nicht zulässig ist, habe er sich schon gedacht, erklärte der Konstrukteur den Beamten. Trotzdem wollte er das besondere Gefährt in den kommenden Tagen dem TÜV vorstellen. Er wäre wohl mit Pauken und Trompeten durchgefallen, zumal die Reifen kaum noch Profil hatten. „Das Fahrrad konnte mit gezogener Vorderrad- und Hinterradbremse mühelos nach vorne geschoben werden. Mithin existierte „null“ Bremswirkung“, so ein Polizeisprecher.
Reifen hatten kaum noch Profil
Das Vehikel mit der besonderen „Tretunterstützung“ wurde sichergestellt. Gegen den 19-Jährigen wird wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Kennzeichenmissbrauch und Kraftfahrzeugsteuergesetz ermittelt.