Witten. . Zwei Wittener haben versucht in einen Kindergarten einzubrechen. Vor dem Bochumer Jugendschöffengericht kamen sie mit einer Geldstrafe davon.
Besonders schweren Diebstahl wirft der Staatsanwalt zwei jungen Männern aus Witten vor, die sich nun vor dem Jugendschöffengericht in Bochum verantworten mussten. Die 19 und 25 Jahre alten Angeklagten hatten im April 2017 versucht, in eine Kindertagesstätte in Bochum einzubrechen. Vergeblich versuchten sie nachts, mit einem Schraubendreher ein Fenster aufzuhebeln.
Laut Anklage war einer der Täter mit einer Sturmhaube maskiert, der zweite trug ein Tuch. Doch ihr Einbruch von der Rückseite des Gebäudes aus misslang. Schließlich sollen sie mit einem Stein eine Scheibe zerstört haben. Durch den Lärm wurde eine Anwohnerin aufmerksam, die auf einem benachbarten Balkon stand. Sie alarmierte die Polizei.
Jeder soll 300 Euro an Kita zahlen
„Weil die beiden Angeklagten den Einbruchsversuch selbst abbrachen, liegt ein Rücktritt von der Straftat vor“, argumentierten die Verteidiger. „So oder so steht dann der Vorwurf der Sachbeschädigung im Raum“, betonte die vorsitzende Richterin Coenen. Das Gericht unterbrach die Verhandlung für ein Rechtsgespräch mit den Beteiligten.
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Anschließend stellten beide Angeklagten klar, bei dem Einbruchsversuch habe es sich um eine dumme Idee gehandelt. Sie hätten die Tat von sich aus abgebrochen, unabhängig von der Polizei, die zeitnah eingetroffen war.
Das Strafverfahren wurde daraufhin eingestellt. Beide Täter müssen jeweils 300 Euro an die Kindertagesstätte zahlen. Dafür räumte das Gericht ihnen Ratenzahlung ein. Beide kündigten an, sie würden persönlich in der Kita vorbeischauen und sich entschuldigen. Wenn sie innerhalb der nächsten sechs Monate die Gesamtsumme bezahlen, wird das Verfahren endgültig eingestellt.
Weiterer Prozess wartet bereits
Der 25-jährige Wittener muss sich am 23. Januar außerdem vor dem Amtsgericht Witten verantworten, wie im Prozess bekannt wurde. Dort wird ihm gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.