Witten. . Ein Wittener (61) hat sich an seinen Töchtern vergangen. Verurteilt wurde er nur zu zwei Jahren auf Bewährung und einer läppischen Geldstrafe.
Zwei Jahre auf Bewährung und eine läppische Geldstrafe von 1200 Euro für einen Mann, der seinen Töchtern Entsetzliches angetan und vielleicht ihr Leben ruiniert hat, zumindest das der älteren.
Dieses Urteil, für das es rein rechtlich gute Gründe geben mag (Verjährung), ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer.
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„Beischlaf zwischen Verwandten“ war in der Mehrzahl der Fälle angeklagt – doch was ist Inzest anderes als sexueller Missbrauch? Wer Kinder kennt, deren Väter oder Mütter ihnen so etwas angetan haben, weiß, dass sie ihr Leben lang darunter leiden – ob sich die schrecklichen Übergriffe nun in frühester Kindheit oder – wie offenbar in diesem Falle – größtenteils erst später ereigneten.
Der Unterschied ist nur, dass ab dem 18. Lebensjahr kein Missbrauch mehr angeklagt wird.
Immerhin war der Täter geständig und zeigte Reue. Doch seine Familie hat er für immer zerstört.