Witten. . Mit einer glimpflichen Strafe ist ein Wittener (61) davongekommen, der sich an seinen beiden Töchtern vergangen hatte – an der älteren jahrelang.
- Angeklagter räumte jahrelangen sexuellen Verkehr mit seiner älterer Tochter ein
- Großteil der Taten gilt als verjährt. Einmal jüngere Tochter sexuell missbraucht
- Gutachterin: Ältere Tochter hatte wegen jahrelanger Übergriffe resigniert
Das Landgericht Bochum hat einen 61-jährigen Wittener zu zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt, einen Familienvater, der sich jahrelang an seiner älteren Tochter vergangen und die jüngere einmal nachweislich missbraucht hatte.
Ursprünglich waren 22 Fälle angeklagt, in denen der Wittener sexuellen Verkehr mit der älteren, heute 29-jährigen Tochter gehabt hatte, offenbar seit deren 17. Lebensjahr. Rechtlich fielen diese Taten unter „Beischlaf zwischen Verwandten“, nicht unter sexuellen Missbrauch. Die jüngere Tochter fasste er laut Anklage einmal im Intimbereich an – nur das galt als sexueller Missbrauch von Kindern und wurde als solcher verurteilt. Von den 22 Inzest-Fällen wurden 18 wegen Verjährung eingestellt.
Gutachterin: Opfer empfindet Scham und Ekel
Vor Gericht gab sich der geständige Vater reuevoll. „Ich empfinde tiefe Scham. Ich habe eine Grenze überschritten“, sagte der gehörlose Mann. Keine Zweifel gab es an der Glaubwürdigkeit der Tochter, auch nicht aus Gutachtersicht. Sie sei eine psychisch verunsicherte Person, die Scham und Ekel empfinde und wegen der ständigen Übergriffe durch ihren Vater resigniert habe, sagte eine Sachverständige.
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Die Tochter selbst erklärte den Richtern, sie habe bis zu den Übergriffen ein gutes Verhältnis zu ihrem Vater gehabt. Aus Angst, die Familie auseinanderzubringen, habe sie die ganze Zeit geschwiegen.
Das Gericht beschränkte die Anklage schließlich auf Antrag der Staatsanwältin auf die am Ende insgesamt fünf Fälle. Dass die zahlreichen anderen Taten keine Rolle mehr bei der Verurteilung spielten, erklärte die Vorsitzende Richterin Isabell Hoffmann so: „Die zeitliche Einordnung der einzelnen Taten ist schwierig und außerdem ist Verjährung eingetreten.“
Taten ereigneten sich in Wohnung, Keller und Auto
Im Prozess hatte das heute 29-jährige Opfer zahlreiche Übergriffe geschildert, die sich über einen Zeitraum von neun Jahren zugetragen haben sollen. Zu Anfang sei sie noch Jungfrau gewesen. Die Taten ereigneten sich sowohl in der Wohnung wie auch im Keller und in einem Auto. Der Angeklagte hatte immer darauf geachtet, dass seine Tochter nicht schwanger wurde.
Die junge Frau hatte lange Zeit niemanden, dem sie sich anvertrauen konnte. Erst vor zwei Jahren, mit 27, fand sie den Mut, aus der gemeinsamen Wohnung zu flüchten. Später zeigte sie ihren Vater bei der Polizei an und setzte damit die Ermittlungen in Gang. Die Mutter hatte sich zuvor in ein Frauenhaus geflüchtet.