Witten. . Sabrina Labahn Rico aus Rüdinghausen fegt eine kleine Menge Blätter in ein Beet auf dem Gehweg. Nun soll sie 100 Euro Bußgeld zahlen.

  • Rüdinghauserin (34) hat eine winzig kleine Menge Blätter ins Beet auf den Gehweg gefegt
  • Nun soll sie ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro dafür zahlen
  • Denn die Stadt sagt: Sie hat das Laub auf die Straße gefegt und das ist verboten

105 Euro für ein bisschen Laub – so viel Geld soll Sabrina Labahn Rico mittlerweile bezahlen, weil sie ein paar Blätter auf die Straße gefegt hat. Sagt die Stadt. Die 34-jährige Rüdinghauserin schildert den Fall etwas anders: Sie habe lediglich einen kleinen Rest Laub auf ein städtisches Beet entsorgt, das ohnehin ungepflegt ist.

Tatort: der Gehweg an der Brunebecker Straße, der auf einer Länge von rund 25 Metern auch neben dem Eckgrundstück des Hauses an der Wemerstraße 1a verläuft. Dort wohnt Sabrina Labahn Rico. Und ist deshalb verpflichtet, den Bürgersteig sauber zu halten, was sie laut eigener Aussage regelmäßig tut. So auch an jenem Mittwoch vor genau drei Wochen.

Plötzlich stand die Frau vom Ordnungsamt vor ihr

„Es war windig. Ich hatte schon einen Haufen Blätter zusammengefegt und zum Müll gebracht, als ein paar Blätter von dem Beet auf den Gehweg geflogen sind“, erinnert sich Sabrina Labahn. Die habe sie dann – ohne groß darüber nachzudenken – einfach wieder zurückgefegt. Plötzlich habe eine Frau vom Ordnungsamt vor ihr gestanden und sie um ihre Personalien gebeten. Auf die verdutzte Nachfrage der jungen Frau, was denn los sei, habe sie geantwortet: Ein Grundstück der Stadt dürfe nicht verschmutzt werden.

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Wohlgemerkt: Das Beet, auf dem ein Baum steht, ist nicht etwa hübsch anzusehen. Ein bisschen Rasen, vermoderndes Laub sowie Löwenzahn und anderes Unkraut zieren die etwa drei Quadratmeter große Fläche.

„Die Behörde konnte ihrer Erläuterung nicht folgen“

Sie sei so perplex gewesen, dass sie der Außendienst-Mitarbeiterin Namen und Adresse genannt hat, so die Rüdinghauserin. Gleich am nächsten Tag habe sie sich dann bei der Stadt erkundigt, was da wohl auf sie zukommen wird. Gegen das Verwarngeld in Höhe von 35 Euro, dessen Bescheid eine Woche später tatsächlich im Briefkasten lag, könne sie Widerspruch einlegen, so die Auskunft. Sabrina Labahn Rico tat, wie ihr geheißen.

Vergangene Woche Montag dann flatterte ihr gleich der Bußgeldbescheid über 105 Euro ins Haus. „Sie hat mit ihrem förmlichen Widerspruch das angebotene Verwarngeld abgelehnt. Kann die Ordnungsbehörde ihrer Erläuterung nicht folgen, wird ein Bußgeldbescheid erlassen“, sagt Stadtsprecherin Lena Kücük. Denn reagiert habe die Mitarbeiterin nicht auf ins Beet, sondern auf die Straße gefegte Blätter. Das ist aber nicht erlaubt, weil sonst der Gully verstopfen könnte, und wird deshalb als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Sabrina Labahn Rico ist enttäuscht von der Stadt

Auch wenn es nur wenig Laub war – man könne da schlecht eine Grenze ziehen, so Kücük. Wer nur fünf Minuten falsch parke, bekomme schließlich ebenfalls ein Knöllchen. Oder wer eine Kippe auf den Boden wirft und erwischt wird.

Sabrina Labahn Rico ist enttäuscht von der Stadt. Sie hat sogar schon versucht, sich an die Bürgermeisterin zu wenden. Vergeblich. „Wenn ich zahlen muss, dann aber nur in Raten.“ Sie habe drei Kinder: „100 Euro tun mir richtig weh“.

>> ORDNUNGSWIDRIGKEITEN

Kaugummi auf der Straße entsorgen: 10 bis 35 Euro Verwarngeld. Verrichten der Notdurft auf öffentlicher Fläche: 35 Euro. Müll neben Depot-Container: ab 100 Euro Bußgeld.

  • Eigentlich kann die Stadt immer sofort ein Bußgeld erlassen. Das Verwarngeld ist nur eine Vorstufe, die aber z.B. bei Hundekacke nicht mehr gilt.