Bochum-Höntrop. In Wattenscheid sollen 22 Bäume gefällt werden, um ein Mehrfamilienhaus zu bauen. Die Politik reagiert überraschend auf einen Plan der Stadt.
Selten wird eine Mitteilung der Verwaltung zurückgewiesen, aber diesmal war es so weit: Die Bezirksvertretung Wattenscheid hat sich am 22. August einstimmig dafür ausgesprochen, das Bauvorhaben Pulverstraße 27 angesichts der geplanten Fällung von 22 Bäumen noch einmal zu überprüfen.
Mehrfamilienhaus auf Grundstück in Bochum-Höntrop geplant
Auf dem Grundstück soll ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage errichtet werden. Dazu wurde bei der Stadt Bochum ein Antrag auf Entfernung von 22 Bäumen gestellt – und in der Vorlage genehmigt vom Umwelt- und Grünflächenamt. Es geht um Buchen, Zedern, Linden sowie einen Walnuss- und einen Ahornbaum.
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Diese Bäume fallen wegen ihrer Art und Stammumfänge unter die Baumschutzsatzung der Stadt Bochum; sie stehen im geplanten Bau- und Tiefgaragenbereich. Die Bäume könnten laut Stadt „aufgrund der bau- und planungsrechtlichen Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht erhalten werden“. Die Verwaltung wollte daher eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 (1) b Baumschutzsatzung erteilen, „da ansonsten eine nach öffentlichrechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung nicht möglich ist oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann“.
Thema in Bezirksvertretung Wattenscheid
Doch das ließ die Wattenscheider Bezirksvertretung so nicht durchgehen. Ein Anwohner hatte sich in der Einwohnerfragestunde heftig beschwert über das Ausmaß der Baumfällungen, nachdem er in der WAZ davon erfahren hatte. Sein Anliegen: „Vor Erteilen einer Ausnahmegenehmigung soll geprüft werden, ob es wirklich nötig ist, alle Bäume zu fällen.“ Dazu fanden nun Ortstermine mit Politikern und mit Bochums Baummanager Marcus Kamplade statt, um zu prüfen, welche Möglichkeiten der Investor hat.
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Es geht auch um Art und Umfang der Ersatzpflanzungen. Oliver Buschmann (Grüne) betonte mit Blick auf die neue Baumschutzsatzung in Bochum, dass es so wie geplant nicht funktioniere. Als Ersatzpflanzungen sah der Plan bisher vor, insgesamt 45 Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 cm zu pflanzen. 31 Ersatzbäume davon auf dem Grundstück. Die restlichen 14 Ersatzpflanzungen sollten in Absprache mit dem städtischen Außendienst Baumschutz auf anderen Grundstücken im Geltungsbereich der Satzung durchgeführt werden. Geschütztes Grün darf aus Nistschutzgründen nur von Oktober bis Februar gefällt werden.