Wattenscheid-Höntrop. Gericht soll die Pläne für eine zweispurige Öffnung des Bahnübergangs stoppen. Die Stadt Bochum hat kein Mitspracherecht beim Straßen-Umbau.

Mit dem Aufstellen von Baucontainern und der Rodung der Böschung neben dem Bahnübergang am Ginsterweg/In der Hönnebecke hat die Deutsche Bahn Fakten geschaffen. Die Entdeckung einer Leitung hat weitere Arbeiten zunächst ausgebremst, „die Fortsetzung wird dieses Jahr nicht mehr stattfinden können“, lautet die Stellungnahme der NRW-Pressestelle der Deutschen Bahn AG. Grundsätzlich aber sei „der Bahnübergang Ginsterweg zum Umbau mit einer Verbreiterung der Straßenfahrbahn mit abgesetztem Fußweg vorgesehen“.

Für das städtische Tiefbauamt vermittelt Stadtsprecherin Nina Christin Menken: „Es gibt keine Grundlage für eine Entscheidung in den parlamentarischen Gremien der Stadt“, sprich der Politik, und die Bahn könne eigenständig über diese Maßnahme entscheiden. Die Stadt Bochum habe kein Mitspracherecht. Damit müsste diese auch beispielsweise die Wiederherstellung der Straßenoberfläche, Verkehrsschilder und Markierungen bezahlen.

Ausbaupläne kursierten schon ab 2001 in Bochum

2001 hatte ein Anwohner auf der nördlichen Seite des Übergangs auf seinem direkt angrenzenden Privatgrundstück Pfosten gesetzt. Damit war die Straßenbreite verengt worden, die Stadtverwaltung fürchtete um die Verkehrssicherheit und richtete die Einbahnregelung ein, die als Übergangslösung galt.

Die Deutsche Bahn schlug daraufhin auf Betreiben der Stadt vor, den Übergang neu weiter westlich auszubauen, und so auf Privatgrund zu verzichten, so der Stand 2005. Die im Planungsverfahren federführende Deutsche Bahn bekundete zu dieser Zeit, Alternativen zu der Einbahnregelung seien inzwischen vom Tisch.

Die Fahrbahn sollte danach eine Breite von 5,50 Metern haben und für Pkw und Lkw nutzbar sein. Ein 2,20 Meter breiter Streifen sollte den Geh- und Radweg von 3,50 Metern Breite von der Fahrbahn abtrennen.

Durchgangsverkehr als Problem

Schon im Sommer 2005 meinte die städtische Verwaltung bei einer Planvorstellung für den Ausbau im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr, dass im Bereich Ginsterweg nach dem Neubau der Durchgangsverkehr zunehmen könnte.

Zu Beginn des Verfahrens wurden etwa 500.000 Euro für die neue Querung der Bahngleise veranschlagt, 2007 waren es 300.000 Euro mehr. Die Stadt, so die Pressestelle damals, wollte versuchen, dafür Zuschüsse zu bekommen.

Vor zwei Wochen hatte nun bereits Thomas Weber, Anwohner aus der Siedlung, beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Einstweilige Verfügung gegen die Sperrung und den avisierten zweispurigen Ausbau des Übergangs Ginsterweg beantragt.

Gericht fragt bei der Stadt an

Weber hatte begründet, dass der Verkehr an dieser Stelle voraussichtlich um das Doppelte zunehmen werde, wenn der Ginsterweg, noch Einbahnstraße, für den Durchgangsverkehrgeöffnet werden sollte. Dadurch würden auch die Immobilienpreise hier fallen.

Das Gericht hat diese Anregung zunächst zurückgewiesen, weil die Stadt Bochum nur für die Genehmigung der Sperrung zuständig sei. Weil Weber allerdings auch die Deutsche Bahn AG als verantwortlich für die Baumaßnahme angegeben hat, will er Beschwerde gegen die Abweisung einlegen.