Bochum-Höntrop/Eppendorf. Mit oder ohne Freibad? Darum geht es in der Entscheidung, wie es denn endlich mit dem Schwimmbad im Südpark in Wattenscheid weitergehen soll.
Wie es mit dem seit Jahren geschlossenen Hallenfreibad Höntrop weitergeht, soll nun endlich bald entschieden werden. Drei Varianten stehen zur Auswahl, sie werden in der Bezirksvertretung Wattenscheid am 11. Mai vorgestellt; hier wird das Thema nochmals erörtert. Im Kern geht es um eine große Variante mit Freibad und zwei kleinere Varianten ohne Freibad. Das Hallenbad ist bekanntlich abgerissen worden, das Freibad steht noch.
Drei Varianten zur Auswahl
Im Südpark soll „eine Neubauplanung eines sportgerechten, familienfreundlichen Hallenbadangebotes und gegebenenfalls weiterer Funktionseinheiten realisiert werden“, heißt es in der Mitteilung des Bauordnungsamtes, die am 18. Mai auch zur Erörterung Thema im städtischen Ausschuss für Planung und Grundstücke ist.
Um alle drei möglichen Varianten auch sprachlich erstmal unter einen Hut zu bringen, ist die Rede ist von „zielgruppen- und bedarfsorientierter Ausrichtung“ und „barrierefreien Freizeitangeboten“, die „auch von Schulen und Sportvereinen genutzt werden können“ – die warten seit fünf Jahren auf eine Lösung.
Große Variante 1
Große Variante 1 (rund 40 Mio Euro teuer): „Badepark Höntrop/sportgerechtes Freizeitbad“ inklusive Sauna, Fitness und Freibad. Dies beinhaltet die Kombibadlösung mit umfassendem Hallenbad-Angebot (Sportbecken mit sieben 25-m-Bahnen), Kursbecken, Eltern-Kind-Bereich, Röhrenrutsche, Ganzjahres-Innen-/Außenbecken).
Erschließung gilt als ein Knackpunkt
Die Haupterschließung für Kfz soll weiter über In der Mark erfolgen. Das bestehende Straßennetz sei „mit der Abwicklung des prognostizierten Verkehrsaufkommens verträglich und ausreichend dimensioniert“. Wer früher das Verkehrschaos an Spitzentagen erlebt hat, mag das allerdings bezweifeln (bisher max. 70.000 Besucher jährlich, bei Variante eins wohl das Fünffache).
Nötig sei laut Stadt lediglich der Ausbau des Abschnitts In der Mark zwischen dem Ende der Bebauung und dem Parkplatz auf eine Querschnittsbreite von mindestens 7 Metern (4,50 m Fahrbahn und 2,50 m Gehweg).
Bei Variante 1 seien zusätzlich zu den 150 Stellplätzen auf einem noch zu erwerbenden Grundstück 115 weitere Parkplätze für Spitzentage nötig. Bei den Varianten 2/3 seien die vorhandenen Stellplätze ausreichend.
Erweitert wird das Angebot um eine Sauna-Anlage mit zwei Schwitzangeboten im Innenbereich, vier Sauna-Blockhäusern in parkähnlicher Saunagartenlandschaft mit Sole-Außenbecken und Naturbadeteich sowie Abkühl-, Aufenthalts- und Gastronomiezonen. Im darüber liegenden Geschoss ist ein separat nutzbares Fitnessangebot mit Ein- und Ausblicken in das Hallen-/Freibadangeordnet vorgesehen. Personal- und Verwaltungsbereich für standortübergreifende Verwaltungsaufgaben der Wasserwelten und Bäderwerkstatt sind zudem vorgesehen. Die Außenanlagen des Freibades und die Freibecken sollen unter Erhalt der Wasserflächen saniert und zugehörige funktionale Nebenräume für die saisonale Freibadnutzung als Neubauten errichtet werden.
Variante 2
Variante 2: Hallen-/Gruppen- und Kursbad mit Cabriodach auf Bestandsflächen, inklusive Sauna – aber ohne Freibad. Diese Variante beinhaltet die Neuerrichtung eines sportgerechten, familienfreundlichen Hallenbadangebotes (Becken mit sechs 25-m-Bahnen mit Sprunganlage, Kursbecken, Eltern-Kind- Bereich) auf der Fläche des Bestandsbades analog der Variante 3, jedoch mit zu öffnenden Fassadenelementen und einem Cabriodach über dem Sportbecken. Erweitert wird das Angebot um eine attraktive Sauna-Anlage analog der Variante 1 mit zwei Schwitzangeboten im Innenbereich, vier Sauna-Blockhäusern in parkähnlicher Saunagartenlandschaft mit Sole-Außenbecken und Naturbadeteich sowie ausreichenden Abkühl- Aufenthalts- und Gastronomiezonen.
Variante 3
Die Variante 3 ist im Wesentlichen wie Variante 2 geplant, aber ohne Cabriodach oder zu öffnende Seitenflächen.
Die geplanten Varianten liegen laut Verwaltungsvorlage im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 60 Südpark sowie des Anschlussplanes Nr. 23 Gerdes Hof. Das Hauptgebäude Hallenbad und Sauna liegen vollständig innerhalb der im Bebauungsplan 60 ausgewiesenen Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Hallenbad und überschreiten die Nutzungsgrenzen nicht. Jedoch nimmt das Bauvorhaben mit der geplanten Saunalandschaft in einem weitläufigen Saunagarten auch Flächen in Anspruch, die in den Bebauungsplänen Nr. 60 und 23 als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Badeplatz bzw. Badeplätze festgesetzt sind.
Erschließung als Problem
Die verkehrliche Haupterschließung für Kfz soll wie heute über die Straße „In der Mark“ erfolgen. Das bestehende Straßennetz sei „mit der Abwicklung des prognostizierten Verkehrsaufkommens verträglich und ausreichend dimensioniert“. Nötig sei der Ausbau des Straßenabschnitts „In der Mark“ zwischen dem Ende der Bebauung und dem Parkplatz auf eine Querschnittsbreite von mindestens 7 Meter (4,50 m Fahrbahn und 2,50 m Gehweg). Die erwarteten Besucherzahlen variieren (bisher maximal 70.000, bei Variante eins wohl das Fünffache).
Bei Variante 1 seien zusätzlich zu den vorhandenen 150 Kfz-Stellplätzen auf einem noch zu erwerbenden Grundstück 115 weitere Kfz-Stellplätze zu errichten, um den Bedarf an Spitzentagen abzudecken und das Parken in den Umfeld-Wohnstraßen zu reduzieren. Bei den Varianten 2 und 3 seien die heute vorhandenen 150 Kfz-Stellplätze ohne den Bau zusätzlicher Stellplätze für den zu erwartenden Stellplatzbedarf ausreichend.
Bäume werden gefällt
Zum Aspekt Landschafts-/Baumschutz heißt es: Der Ausbau der Straße „In der Mark“ erfolgt im Landschaftsschutzgebiet Nr. 4 des Landschaftsplanes Bochum-West. Nach den Festsetzungen ist hier das Errichten baulicher Anlagen grundsätzlich verboten. Die Untere Naturschutzbehörde könne eine Befreiung vom Bauverbot für das Baugenehmigungsverfahren in Aussicht stellen.
Mit dem Vorhaben sind Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden, die kompensiert werden müssten. Da die Erweiterung des Straßenquerschnittes u.a. auf einer im B-Plan festgesetzten Grünfläche (Parkwald) erfolgt und es sich hierbei um Wald im Sinne des Gesetzes handelt, sei neben dem naturschutzrechtlichen Ausgleich auch ein forstrechtlicher Ausgleich zu erbringen.
Eingriff in die Natur
Zur Beurteilung des Eingriffs und Ermittlung des Kompensationsbedarfs ist mit dem Bauantrag ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag vorzulegen, der mit dem Umwelt- und Grünflächenamt als Unterer Naturschutzbehörde abzustimmen ist. Im Bauantragsverfahren sei eine Genehmigung zur Waldumwandlung erforderlich. Bei Variante 1 würden zwölf Bäume, die unter die Baumschutzsatz fallen, gefällt und sind entsprechend zu ersetzen. Bei den Varianten 2 und 3 würden zwei solcher Bäume gefällt.