Wattenscheid. Das Ordnungsamt hatte Markthändlern das Parken neben dem Gertrudiscenter untersagt. Die Wochenmarktfläche wird derzeit komplett neu berechnet.

Kam der Kunde gestern auf den Wochenmarkt, konnte er meinen, dort habe eine Lkw-Spedition ihr Lager aufgeschlagen. Vom Zugang Hagen-/Gertrudisstraße aus waren erst einmal nur Lastwagen, befüllt mit Ware, zu sehen.

Erst dahinter, zur Mitte des Platzes hin, fand der Kunde, was er gesucht hat: die Marktstände. Der Grund für die hinter- und nebeneinander geparkten Lieferfahrzeuge: Die Händler durften, laut Anweisung des Ordnungsamtes, nicht (mehr) auf der Fläche rechts neben dem Gertrudiscenter, zur Seilscheibe hin, ihre Lieferwagen abstellen. Bisher drückten Straßenverkehrs- bzw. Ordnungsamt ein Auge zu, ließen die Händler dort ihre Fahrzeuge parken.

Jetzt herrscht morgens Chaos

Händlersprecher Jürgen Greife: „Wir durften immer rechts neben ,Baseburger’ stehen. Jetzt plötzlich nicht mehr. Warum nicht?! Wir behindern dort doch niemanden.“ Das Problem sei, dass die Marktplatzfläche an sich zu klein sei, um die Lieferwagen dort zu postieren. Hinzu komme, dass „wir Händler unterschiedliche An- und Abfahrtszeiten haben,“ so Greife, selbst Obst- und Gemüsehändler.

Und: „Früher habe jeder gewusst, wo er sein Fahrzeug abstellen kann, jetzt herrscht morgens Chaos, vor allem beim Freitagsmarkt, weil dann noch mehr Händler kommen.“

„Wir haben auf der Freifläche doch niemanden gestört“

Dass auch Markthändler nicht auf der Straße Alter Markt/Gertrudisplatz – vor dem ev. Gemeindezentrum – parken dürfen, „das wissen wir“, so Greife.

„Das wollen wir ja auch gar nicht.“ Greifes Kollege, Blumenhändler Jürgen Dobiasch, steht mit seinem Marktstand direkt vor der Lkw-Kolonne. „So einen Schwachsinn habe ich noch auf keinem Markt erlebt. Wir haben auf der Freifläche doch niemanden gestört.“

Angemieteter Bereich

Andreas Gesche vom Straßenverkehrsamt erklärt: „Straßenverkehrs- und Ordnungsamt sind gerade dabei, die eigentliche Marktfläche neu zu definieren. Es gilt festzustellen, wie viel Platz und Stellfläche die Händler benötigen.“ Und: „Der Wochenmarkt gilt als Sondernutzung. An Markttagen ist die Fläche ein angemieteter Bereich. Es muss nun festgestellt werden, welche Fläche zum Markt gehört und welche nicht.“ Die Fläche zwischen „Baseburger“ und Seilscheibe stufen Straßenverkehrs- und Ordnungsamt vorübergehend als „Logistikfläche“ ein. Gesche: „Dort verwarnen wir nicht.“

Auf dieser „Logistikfläche“ dürfen Lkw vorerst wieder geparkt werden.
Auf dieser „Logistikfläche“ dürfen Lkw vorerst wieder geparkt werden.

Fläche nutzen

Jochen Wendt, beim Ordnungsamt zuständig für den Bereich „Wochenmarkt“, gestern auf WAZ-Anfrage: „Die Logistikfläche zwischen Gertrudiscenter und Seilscheibe kann von Lkw während der Wochenmarktzeit genutzt werden. Dort dürfen aber keine Privatautos, etwa von Marktmitarbeitern, oder Sprinter stehen.“ Auf der Logistikfläche dürften so lange Lastwagen geparkt werden, wie die Politik es erlaube und mittrage.

Keine Information

Jürgen Greife und seine Kollegen wurde vor anderthalb Wochen „vom Ordnungsamt gesagt, dass wir auf der Fläche neben Baseburger nicht mehr parken dürfen. Deshalb mussten wir uns neben- und hintereinander aufstellen“. Und: „Uns hat keiner darüber informiert, was als eigentliche Marktfläche bestimmt ist und auch nicht, dass sie neu berechnet wird.“

Froh sei Greife aber – auch als Sprecher der Händlerschaft – „dass wir ab kommendem Freitag erst einmal wieder mit unseren Lastwagen die Stellfläche an der Seilscheibe benutzen dürfen.“

Politik will „wildes“ Parken in der Fußgängerzone verhindern

Hintergrund des Parkverbotes im Marktbereich – und damit auch der neuen Flächenberechnung – ist das „wilde“ Parken von Privatleuten, ganz besonders an Markttagen.

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Anfang Dezember hatte Bezirksbürgermeister Manfred Molszich den WAT-Verwaltungsstellenchef Karlheinz Kayhs, die Wattenscheider Polizei und das Straßenverkehrsamt zum Rundgang eingeladen. Festgestellt wurde, dass in der City in der Tat „wild“ geparkt wird. Vor allem an Wochenmarkttagen. Das solle geändert werden, waren sich alle einig. Und wenn es sein muss, auch mit „Knöllchen“.

Fußgängerzone bedeute: Zone für die Fußgänger. Parkverstöße an allen Zugängen der Fußgängerzone sind die Regel. Das sieht man im Wattenscheider Rathaus – sowohl der Bezirksbürgermeister, die Politik als auch die Verwaltung – nicht gerne. Schon im September hieß es, dass das Straßenverkehrsamt entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen soll. Bei der Begehung im Dezember ging es um „neuralgische Orte“, die als Parkflächen oder Durchfahrtsstrecken genutzt werden. Die Zugänge in die Fußgängerzone seien regelrechte „Scheunentore“.