Vest. Der Umgang mit und die Bedeutung von Geld ist für Kinder lange ohne Bedeutung. Ob ein Eis 50 Cent kostet oder 1,50 Euro – egal. Hauptsache die Kleinen kriegen, was ihr Herz begehrt. Werte begreifen sie erst später, wenn sie Taschengeld erhalten und „aus der eigenen Tasche” Wünsche erfüllen.

Dann beginnen Kinder zu begreifen, wie man kleineren und größeren Zielen durch Sparen und mit Geduld näher kommt.

Es gibt viele Argumente, die für Taschengeld sprechen: den Umgang mit Geld (rechtzeitig) erlernen; finanzielle Prioritäten setzen lernen („alles geht nicht”); Verantwortung für das eigene Geld übernehmen. Gerade das. Kinder werden auf diese Weise nicht zu reinen Bittstellern erzogen, sondern lernen das Konsumverhalten mit allen Vorteilen (Wünsche selbst erfüllen) und Nachteilen (sich etwas nicht leisten können) kennen.

Die Kernfragen lauten: Wann beginnt man, Taschengeld zu zahlen? Und: Wieviel ist angemessen?

An vielen Stellen wird dafür plädiert, zum Schuleintritt eine Regelung festzulegen. Die Höhe, tja, die ist immer sehr individuell gestaltet und richtet sich vor allem nach dem Budget des Haushaltes. Die Jugendämter schlagen diese Tabelle vor:

2 bis 5 Jahre: 50 Cent wöchentlich maximal;6 bis 7 Jahre: 1,50 Euro wöchentlich, maximal 2 Euro;8 bis 9 Jahre: 2 Euro wöchentlich, maximal 2,50 Euro;10 bis 12 Jahre: 10 Euro monatlich;13 bis15 Jahre: 20 Euro monatlich;16 bis 17 Jahre: 30 bis 40 Euro monatlich.

Noch zwei wichtige Hinweise für Eltern: Taschengeld ist kein Erziehungsmittel im Sinne einer Bestrafung.

Und: Taschengeld steht zur freien Verfügung. Kinder müssen davon keine Bedarfsartikel finanzieren (Kleidung, Schulsachen, Geburtstagsgeschenke, Schwimmbadeintritt). Irrtümer beim Kauf oder planloses Kaufen gehören dazu und sind wichtig, um entsprechende Erfahrungen zu sammeln. Wenn das Kind/der Jugendliche sich verkalkuliert hat, ist das oft Strafe genug. Einzige Einschränkung: Was gekauft wird, darf weder ungesund noch gefährlich sein.

Eine spannende Seite im Internet mit guten Animationen, Informationen und Spielen für den Nachwuchs findet sich unter www.taschengeldgangster.de und ist ein Angebot der Verbraucherzentrale, das unterstützt wird mit Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Weitere Quellen:www.starke-eltern.de www.familienhandbuch.de www.eltern.de www.taschengeldgangster.de