Marl/Haltern am See. Ein gefährlicher “Streich“: Der Triebfahrzeugführer der S-Bahn 9 ist Montagabend in Marl mit einem Laserpointer geblendet worden. Der Täter hatte sich auf einer Fußgängerbrücke über den Gleisen postiert. Er ging der Bundespolizei trotz Fahndung durch die Lappen. Nun werden Zeugen gesucht.
Der Triebfahrzeugführer der S-Bahn 9 war auf dem Weg nach Haltern am See, als er kurz vor Ankunft am Haltepunkt Marl-Mitte mit einem Laserpointer geblendet wurde. Eine unbekannte Person hatte sich auf der Fußgängerbrücke über der Bahnstrecke postiert und von dort den Triebfahrzeugführer mit dem Laserpointer geblendet.
Alarmierte Bundespolizisten konnten trotz Fahndung niemanden mehr antreffen. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein.
Polizei bittet um Hinweise
Die Bundespolizei bitte Zeugen um Hinweise: Wer hat gestern Abend gegen 19.15 Uhr eine männliche Person mit einer roten Jacke auf der Brücke über die Bahnstrecke (Marler Stern) beobachten können? Zeugenhinweise werden unter der kostenfreien Servicenummer 0800/6 888 000 erbeten.
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Die Bundespolizeiinspektion Dortmund weist darauf hin, dass die Zweckentfremdung von Laserpointern zu absichtlichen Blendung eine Gefahr darstellt. Es handelt sich um keinen "Dummen Jungen Streich"! Laser können in Einzelfällen die Netzhaut des Auges kurzfristig oder beleibend schädigen und die Sehfähigkeit beeinträchtigen. Das Strafmaß für den gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr (§ 315 StGB), im Zusammenhang mit der Nutzung eines Laserpointers, sieht im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.