Vest. SPD-Mann Andreas Becker hatte die Vergütung für seine Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse Vest öffentlich gemacht. Zu der Frage zu wie viel Transparenz ein Politiker verpflichtet ist, hat sich ein Streit entzündet.
An der Frage, zu wie viel Transparenz ein Politiker verpflichtet ist und ob er alle Nebeneinkünfte veröffentlichen soll und darf, hat sich ein Streit zwischen zwei Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Recklinghausen entzündet. SPD-Mann Andreas Becker hatte unter anderem die Höhe der Vergütung für seine Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse Vest öffentlich gemacht – 420 Euro pro Sitzung bei fünf bis sechs Sitzung pro Jahr. Dagegen verwahrt sich CDU-Mann Lothar Hegemann, der als Vorsitzender des Verwaltungsrats Becker per Bote ein Schreiben zukommen ließ, in dem er ihn auf seine Verschwiegenheitspflicht und auf rechtliche Konsequenzen aufmerksam machte. Dabei bezieht er sich auf Paragraf 22 des Sparkassengesetzes.
Aus Sicht von Andreas Becker ist das indes „scheinheilig“, weil Hegemann etwa bei der Debatte um die Honorare von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück oder bei der Zahlung von für Veranstaltungsgäste der Stadtwerke Bochum genau jene Offenlegung einfordere, die er nun nicht bereit sei selbst vorzunehmen. „Er rührt den größten Betonmischer an“, so Becker – „vielleicht, weil seine Nebeneinkünfte die Höhe der Personalkosten eines mittelgroßen Kindergartens ausmachen“. Die genaue Summe dieser Einkünfte sei trotz längerer Recherche im Internet gar nicht auszumachen.
Alle Einkünfte im Dezember 2009 veröffentlicht
Er selbst, so Becker, beziehe sich auf seinen SPD-Fraktionskollegen Martin Börschel. Der finanzpolitische Sprecher habe nach Verabschiedung des Transparenzgesetzes im Dezember 2009 alle Einkünfte auf seiner Internetseite veröffentlicht. Das sei sein Maßstab. Im übrigen beziehe sich besagter Paragraf 22 des Sparkassengesetzes nach seiner Auffassung nicht auf die Veröffentlichung von Entgelten, sondern auf die Verlautbarung geschäftspolitischer Entscheidungen.
Anders sieht dies Lothar Hegemann: „Ich habe keine Probleme, meine Einkünfte aus Tätigkeiten im Verwaltungsrat, Aufsichtsrat oder ähnlichem offen zu legen.“ Aber dann müssten die Bestimmungen auch dementsprechend klar formuliert sein, so seine Position.
Ein besonders pikante Note bekommt der Fall dadurch, dass die schriftliche Mahnung Hegemanns auch von Stellvertreter Frank Cerny unterschrieben wurde. Der wiederum ist SPD-Fraktionsvorsitzender in Recklinghausen und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Landtagsabgeordneten Becker.
Verwaltungsrat tagt am 30. November
„Kein Problem“, sagt Frank Cerny. Er könne sein berufliches und ehrenamtliches Engagement voneinander trennen. Im Vorfeld habe er mit Andreas Becker über das Thema gesprochen. Dass seine Unterschrift unter dem „Mahnschreiben“ an Parteifreund und Arbeitgeber stehe, führe zu keinem Disput. Das Sparkassengesetz fordere Verschwiegenheit. Aber nicht berücksichtigt worden sei der durch das Transparenzgesetz veränderte Paragraf 19, Absatz 5, im Sparkassengesetz. Der besage, dass der Träger der Sparkasse darauf hinwirken soll, die Vergütung von Vorstand und Organen zu veröffentlichen. Bei der Sparkasse Vest werde das bis jetzt nicht getan. „Aber wir werden den Vorschlag machen, dass zu ändern.“ Träger der Sparkasse Vest ist der Zweckverband mit insgesamt acht Städten und dem Kreis Recklinghausen.
Verwaltungsrat-Chef Lothar Hegemann will sich bei der nächsten Sitzung am 30. November ein Bild von der Meinung im Gremium einholen. Sollte die Veröffentlichung von Bezügen gewünscht werden, habe er damit kein Problem. Ob er Einkünfte aus all seinen Tätigkeiten kund tun würde, ließ er offen. „In Deutschland gibt es dazu eine andere Kultur als etwa in den USA.“
Andreas Becker beschäftigt die Frage, was höheren Rang hat: Transparenz oder Verschwiegenheit? Im Finanzministerium und bei der Kommunalaufsicht hofft er, Informationen dazu zu bekommen