Herten / Gelsenkirchen. .
Land vermutet bei der Windkraftanlage auf der Bergehalde Hoppenbruch eine „gewinnorientierte energiewirtschaftliche Tätigkeit“ und scheitert damit vor dem Verwaltungsgericht.
Und es begab sich zur Zeit, als Franz-Josef Kniola von der SPD Innenminister des Landes NRW war, dass der damalige Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) dem Ministerium als Aufsichtsbehörde nach den Buchstaben der Gemeindeordnung (§ 115) „anzeigte“, dass er sich an der „Ruhrwind Herten GmbH“ beteiligen wolle.
Das war 1996. Anfangs vermisste das Ministerium die nötige Klarheit bei der Frage, ob es sich dabei „um wirtschaftliche oder nichtwirtschaftliche Tätigkeit“ handele, gab dann aber kurz darauf auch ohne KVR-Antwort grünes Licht. Und so entstand „ohne Bedenken“ aus Düsseldorf die Windkraftanlage auf der Bergehalde Hoppenbruch im Städtedreieck Herten/Recklinghausen/Herne.
Zehn Jahre später hieß der Landesinnenminister Ingo Wolff und kam aus der FDP. Und der stieß sich plötzlich an der angeblich mit den Zielsetzungen des mittlerweile zum RVR umfirmierten Verbandes unvereinbaren „wirtschaftlichen“ Verhalten des 51-prozentigen Ruhrwind-Gesellschafters RVR. Der hatte nach zehnjährigem Betrieb der eigentlich als „Demonstrationsobjekt für regenerative Energiegewinnung“ gedachten Anlage erstmalig eine Gewinnausschüttung von 40 000 Euro bekommen. Vorher hatte der RVR allein für die Öffentlichkeitsarbeit der 1,5 Megawattanlage über 160 000 Euro ausgegeben.
Kompetenzen überschritten
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Der RVR bzw. der damalige KVR habe von Anfang fehlerhaft gehandelt, seine Kompetenzen klar überschritten und damit das „Recht kommunaler Gebietskörperschaften“ verletzt, ließ das Ministerium durch seinen Prozessvertreter Lüngen vortragen. Deshalb dann auch die Anordnung des Ministeriums von November 2008, die Beteiligung an der „Ruhrwind Herten GmbH“ bis Ende 2011 abzugeben.
Doch mit dieser Auffassung lag das Ministerium, mittlerweile wieder unter Führung eines SPD-Ministers, ziemlich daneben, wie das vom RVR angerufene Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gestern dazu zur großen Erleichterung von RVR-Justizchef Schäfer feststellte. Der KVR habe damals alle verfügbaren Unterlagen eingereicht und konnte nach Ablauf einer vorgeschriebenen Sechs-Wochen-Frist davon ausgehen, dass das Projekt unbeanstandet „ins Werk“ gehen konnte, wie Kammervorsitzender Oeynhausen formulierte. Zudem sei durch das später erteilte Placet „Keine Bedenken“ beim Verband das Vertrauen begründet worden, richtig gehandelt zu haben.
Schlechte Karten für Ministerialrat Lüngen, der sich sogar zu der Vermutung verstieg, „dass ihre Rechtsauffassung durch nichts zu erschüttern ist.“ Das Gericht („Das weisen wir klar von uns“) gab der RVR-Klage auf Aufhebung der Anordnung statt. Kammervorsitzender Oeynhausen: „Wir bilden uns in der Kammer nach Aktenlage eine vorläufige Meinung, sind aber besseren Argumenten gegenüber immer offen.“
Und die hatte das Land nach Lage der Dinge nicht. Zumal der Ministerialrat selbst einräumen musste, dass das Land damals grünes Licht gegeben habe. Das sei aber keine „Bestätigung, sondern nur eine Tolerierung der fehlerhaften und inkonsequenten Anzeige“ des KVR gewesen und „nach wie vor nicht nachvollziehbar“, blieb Lüngen bei seiner Meinung. Ob das Land nach dem Regierungswechsel in Düsseldorf in die Berufung geht, ist offen. (AZ 15 K 6454/08)