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Der Bergbau ist weg, die Schäden bleiben, und das Wasser drängt nach. 46 Millionen Euro für die Regulierung von Folgeschäden verzeichnete der Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer (VBHG) laut Geschäftsbericht im vergangenen Jahr (2009: 36 Mio €).
Ein Rekord, der aber nicht auf mehr oder größere Schäden zurückzuführen ist, sondern auf die Umstellung auf ein neues EDV-System und das „Mitschleppen“ zahlreicher Fälle aus dem Vorjahr. Insgesamt liege man Jahre nach der großflächigen Einstellung des Kohleabbaus aber immer noch „auf einem sehr hohen Niveau“, sagte der stellvertretende VBHG-Geschäftsführer Achim Sprajc.
Neben den „klassischen“ Bergsenkungsschäden hat der Verband die Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen in die Agenda aufgenommen. Kein neues Thema. „Bei Reparaturen größerer Art werden die Prüfungen schon seit Jahren gleich mitgemacht“, sagte Geschäftsführer Detlev Finke. Doch der Gesetzgeber schreibt vor, dass alle Häuser bis spätestens zum Jahre 2023 überprüft sein müssen. Sie dürfen weder Wasser auf- noch abgeben. „Dass im Ruhrgebiet einige Leitungen nicht dicht sind, kann durchaus auf den Bergbau zurückzuführen sein“, sagte VBHG-Chef Jürgen Wibelitz. Eventuelle Kostenerstattungen könnten dann bei den Bergwerksgesellschaften geltend gemacht werden.
Kosten im fünfstelligen Bereich
„Bei einer Reparatur fallen pro Hausanschluss schnell Kosten in Höhe von 10 000 bis 15 000 Euro an“, so Jürgen Wibelitz. Deshalb veröffentlicht der Interessenverband bald ein Merkblatt über „Dichtheitsprüfungen in Bergsenkungsrevieren“. Auch die Stadt Herten hat eine Broschüre dazu herausgegeben. Laut VBHG-Direktor Johannes Schürken sollen die geprüften Leitungen durch geringere Wassermengen die Kläranlagen entlasten. Denn die „Alten“ sollten zwar theoretisch auch dicht sein, faktisch ziehen sie aber Wasser an und tragen zum Absinken des Grundwasserspiegels bei. Bisher sind allerdings noch keine Fälle von nassen Kellern gemeldet worden.
Hinzu komme die Problematik des Grubenwassers. Es sei erwiesen, dass mit der Aufgabe der Grubenwasser-Haltung das Grundwasser im Grubengebäude ansteige und es unter bestimmten Voraussetzungen zu Bodenhebungen, den sogenannten Erdstufen, und zu Bergschäden kommen kann. „Ich erinnere mich an einen Fall auf einem Oberhausener Friedhof, da hat sich die Erde um zwei bis zweieinhalb Meter gehoben“, sagte Schürken. Die zuständige Bergbehörde der Bezirksregierung Arnsberg arbeitet gerade ein entsprechendes Unstetigkeits-Kataster aus, in dem die Erdstufen aufgelistet werden. Die technischen Voraussetzungen dafür sind geschaffen, es muss nur noch mit Inhalt gefüllt werden. Die VBHG wird ihren Teil dazu beitragen.
180 Pumpstationen sorgen derzeit dafür, dass das Ruhrgebiet trockene Füße behält und keine neuen Erdstufen entstehen. „Solange abgebaut wird, wird auch gepumpt“, sagte Detlef Finke. Doch das Jahr 2018 und somit das Ende der Bergbau-Subventionen rückt immer näher und „die Pumpstationen stellen einen immensen Kostenfaktor dar“, weiß Jürgen Wibelitz. „Wechselwirkungen zwischen Gruben-, Grund- und Oberflächenwasser sind nicht auszuschließen“, so Johannes Schürken. Mögliche Konsequenzen sind absehbar.