Vest. .
Seit Wochen sorgen zwei Damen an der Bundesstraße B 225, die von Recklinghausen nach Marl führt, für erhöhte Aufmerksamkeit. Die Behörden melden: Kein Grund zur Aufregung, alles in Ordnung. Die Damen gehen ihrem Beruf nach, der Prostitution.
Was sie da machen, das dürfen sie auch, haben Polizei und Stadtverwaltung Marl einvernehmlich festgestellt. Zunächst hatten die Farbtupfer zwischen Marl und Recklinghausen in Höhe der Zufahrt zum Schacht 8 das Interesse von Autofahrern auf sich gelenkt. Mittlerweile haben sie ihren Standort zum Städtedreieck Marl/Recklinghausen/Herten verlagert.
Ihr Aufenthalt ist
nicht zu beanstanden
Zur Neugier möglicher Kunden mischte sich das berufliche Interesse von Beamten. Die Polizei fand nichts zu beanstanden: Die Damen sind aus Osteuropa, sie sind EU-Bürger, ihr Aufenthalt im Vest ist also nicht zu beanstanden. Eine Genehmigung zur Ausübung ihres Berufes brauchen sie nicht. Ein Gesundheitszeugnis ist heute nicht mehr nötig, erklärt der Pressesprecher der Polizei, Andreas Wilming-Weber. Von einer Erregung eines öffentlichen Ärgernisses könne keine Rede sein, weil in der unmittelbaren Nähe keine Wohnbebauung liege und die beiden Prostituierten auch auf keinem Schulweg stehen würden.
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Oder sind vielleicht doch Kinder beeinträchtigt? Die Marler Stadtverwaltung musste der Frage nachgehen, ob Kinder auf ihren Reitwegen hier vorbeikommen. Ob sie vielleicht Dinge mit ansehen müssen, die sie irritieren, vielleicht sogar die Ausübung von Geschlechtsverkehr im Auto. Doch das ist bislang reine Spekulation und kann nicht die Basis für vorauseilende Entscheidungen sein.
Vorfälle müssen
angezeigt werden
„Sollte es entsprechende Vorfälle geben, so müssen sie angezeigt werden“, rät der Pressesprecher der Stadt Marl, Rainer Kohl. Dann könnten die Behörden tätig werden. „Wir haben Verständnis für die Sorgen der Eltern und werden ein Auge auf die Situation haben“, so Kohl weiter. Auf jeden Fall würden alle Hinweise ernst genommen.
Die Frage, ob die beiden Frauen über eine „Sperrzone“ von diesem Ort verbannt werden können, ist bereits verneint worden. Dafür gibt es keine rechtliche Basis: Kein Wohngebiet, keine Jugendgefährdung.
Die beiden Frauen werden sich ihres problematischen Berufes bewusst sein. Schon vor vielen Jahren hatte es an derselben Bundesstraße, allerdings auf Dorstener Gebiet (Höhe Poco) einen Straßenstrich gegeben. Damals hat es ebenfalls keinerlei Handhabe gegen die wartenden Damen gegeben, trotz mancherlei öffentlicher Proteste.
Nach vielerlei Diskussionen steigerte sich schließlich die Neugier der Autofahrer aber dermaßen, dass die Prostituierten sich entnervt verzogen, weil das Geschäft einfach nicht lief.