Straßenprostitution war in früheren Jahren unter anderem durch ein Gesundheitszeugnis, durch Aufenthaltsgenehmigungen ausländischer Frauen oder durch Arbeitserlaubnis einschränkbar. Heute geht das nur noch über die Sperrgebietsverordnung, die aber von keiner Stadt des Kreises angewandt wird. Die Städte verweisen darauf, ihnen sei keine Straßenprostitution bekannt. In Haltern erzählt man sich von einem Wohnwagen, der immer wieder in Richtung Marl in der Nähe der Recklinghäuser Straße gesehen werde.