Datteln. Das Eon-Projekt ist längst zum Zankapfel geworden. Bei einer Nichtzulassungsbeschwerde und einem eventuell folgenden Verfahren vor dem BVG will die Ministerin helfen. Das Plan-B-Desaster war am Mittwoch Thema im Landtag

Datteln/Düsseldorf. Ein vernichtendes Urteil spaltet auch in der Landeshauptstadt die politischen Lager. Dort genießt inzwischen höchste Priorität, was auf den ersten Blick wie eine schallende Ohrfeige für die Bebaungsplaner der Dattelner Stadtverwaltung ausgesehen hatte: Die Urteilsbegründung des 10. OVG-Senats, der am 3. September den B-Plan 105, Grundlage für den Neubau des Eon-Kohlekraftwerks, für unwirksam erklärt hatte. In seiner aktuellen Stunde beschäftigte sich der Landtag am Mittwochmorgen mit (nicht nur) diesem Desaster und den Folgen.

CDU- und FDP-Fraktion forderten, der Bau des neuen Kohlekraftwerks in Datteln müsse im Interesse der Zukunft eines wettbewerbsfähigen Industriestandortes Nordrhein-Westfalen schnell vollendet werden.

Datteln 4 liege ausdrücklich ökonomisch aber auch ökologisch im Interesse des Landes. Die bestehenden Hürden müssten beseitigt und von der Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die Vollendung des Kraftwerks zu erreichen.

„Bei der Würdigung des Urteils spielt die Frage eine wichtige Rolle, ob eine planende Kommune gezwungen ist, auf eine im LEP ausgewiesene Fläche zu gehen oder ob sie eine im Regionalplan für den Kraftwerksneubau ausgewiesene Fläche nutzen darf.” Sagte Wirtschaftsministerin Christa Thoben (CDU). Ausdrücklich wies Thoben im Zusammenhang mit der Standortfrage auf eine Formulierung im LEP 1995 hin, in der es heiße: „Die dargestellten Kraftwerksstandorte sind als Angebotsplanung zu verstehen.”

Es seien Rechtsfragen angesprochen, die Bundesrecht berührten „und die eine Revisionsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht rechtfertigen”. Thoben teilte mit, die Landesregierung habe der beklagten Stadt Datteln Unterstützung bei der Revisionsbeschwerde und dem gegebenenfalls folgenden Revisionsverfahren zugesagt. Die Ministerin machte keinen Hehl aus einer gewissen Ratlosigkeit ihrerseits und bei manchen Gesprächspartnern ob der aktuellen Rechtsprechung.

Man müsse feststellen, dass Verwaltung und Gesetzgeber derzeit aus Sicht der obersten Gerichte nur wenig richtig machen würden.

Während die SPD-Fraktion der Landesregierung vorwarf, sie habe keinen Plan für NRW, sagt der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher von Bündnis 90/Grüne, Reiner Priggen, das Gericht bestätige im Fall Datteln den Eindruck, „dass zurzeit in erheblichem Umfang Groß-Kraftwerkskapazitäten zusätzlich errichtet werden, ohne dass demgegenüber Stilllegungsplanungen für Altanlagen existieren. Damit”, so Priggen, „sinken keine Emissionen, sondern es werden zusätzliche Emissionen verursacht.”

Am Standort selbst streitet man derweil darüber, ob der Alleingang von Bürgermeister Wolfgang Werner vertretbar sei. Der hatte nämlich – ohne offizielle Rückendeckung des Rates einzuholen – die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das OVG-Urteil vom 3. September auf den Weg gebracht. CDU und Grüne kritisieren das. Letztere meinen, Werner schade dem Wohl der Stadt.