Datteln/Münster. Die Bezirksregierung Münster hat am Montag dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Sachen Eon-Kraftwerk eine Abfuhr erteilt.
Die Umweltschutzorganisation sowie die Waltroper Privatkläger hatten beantragt, die Vollziehbarkeit des erteilten immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides und der fünf Teilgenehmigungen sowie die Sicherungsarbeiten für die Winterfestigkeit des Kraftwerkbaus auszusetzen. Nunmehr dürfen Bauarbeiten – etwa am Kühlturm und am Kesselhaus – fortgesetzt werden. Dass auch Sicherungsarbeiten für die Winterfestigkeit nach der 5. Teilgenehmigung möglich sind, hatte die Bezirksregierung bereits vor zehn Tagen entschieden.
Als einen Grund für die Ablehnung des Antrags nennt die Bezirksregierung, dass das OVG-Urteil vom 3. September sei noch nicht rechtskräftig sei.
Außerdem hätten sowohl die Stadt Datteln als auch Eon fristgerecht Beschwerden über die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt. Hierüber stehe eine Entscheidung aus.
Zu dem Ergebnis, dass die Bauarbeiten an der 2. und 3. Teilgenehmigung nicht sofort eingestellt werden müssen, kam die Bezirksregierung nach eigenen Angaben „nach Abwägung der Interessen von BUND bzw. den Anwohnern einerseits sowie der Firma Eon Kraftwerke andererseits”. Eon baue weiter auf eigenes Risiko. Wörtlich stellt die Münsteraner Behörde fest: „Kann das Kraftwerk auch zukünftig keine Zulassung erhalten, müsste der ursprüngliche Zustand des Grundstückes wieder hergestellt werden. Allerdings erwiese es sich als sehr aufwändig und kostspielig, wenn die Firma Eon Kraftwerke jetzt alle Bauarbeiten, die teilweise mit Spezialkräften ausgeführt werden und eng aufeinander abgestimmt sind, stornieren müsste. Die Bauarbeiten müssten dann später vorgenommen werden, wenn die Durchführbarkeit des Vorhabens feststünde. Etwa 1000 Arbeitnehmer wären hiervon betroffen.”
Allerdings räumt die Bezirksregierung auch gleich ein, dass die rechtliche Situation neu zu beurteilen sei, „wenn das Urteil des OVG Münster rechtskräftig und die Aufhebung planungsrechtlicher Grundlagen damit rechtswirksam wird”.
Während ein Sprecher von Eon Kraftwerke die Genehmigung aus Münster natürlich begrüßte, kritisierte BUND-Sprecher Thomas Kremerkemper die aktuelle Entscheidung als „eine krasse Missachtung des Gerichts”.
Eilantrag beim OVG möglich
Der nächste Schritt des Bund für Umwelt und Naturschutz dürfte nach Einschätzung von Thomas Kremerkemper ein Eilantrag an das Oberverwaltungsgericht sein, um den Antrag gerichtlich durchzusetzen. Darüber werde jetzt beraten. Dass die Entscheidung bei der Bezirksregierung so gefallen sei kommentierte er: „Die Entscheidung ist nicht wie erhofft, sondern wie erwartet ausgefallen.”
„Bei dieser Entscheidung wird der wichtigste Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit, nämlich die Gleichheit vor Gericht, verletzt.” Die Bezirksregierung, so Kremerkemper, habe entschieden, dass Milliarden schwerer wiegen. Der Baustopp wäre die logische Folge nach dem OVG-Urteil gewesen. Stattdessen müsse dafür jetzt für viel Geld vor Gericht gestritten werden.
Dass in Münster auch abgelaufene Widerspruchsfristen für die Teilgenehmigungen 2 und 3 angeführt würden, hält der BUND-Sprecher nach dem OVG-Urteil für falsch. Die Bezirksregierung hätte von Amts wegen sogar selber tätig werden müssen.