Recklinghausen. Er benutzte heimlich das WLAN seines Nachbarn und postete online eine Amokdrohung. Deswegen wurde ein 28-Jähriger nun vom Amtsgericht Recklinghausen verurteilt. Der Nachbar kämpft unterdessen mit den Spätfolgen: Das SEK hatte irrtümlich seine Wohnung gestürmt.

So kann es gehen: Eine Amokdrohung im Internet bescherte einem 28-jährigen Recklinghäuser eine Bewährungsstrafe und seinem Nachbarn (37) „Besuch“ von einer Polizei-Eliteeinheit.

„Das war ganz großer Blödsinn, ich weiß das“, gestand der angeklagte 28-Jährige nun vor dem Amtsgericht. In der Nacht zum 17. Dezember hatte er gegen 3.50 Uhr in einem Chatroom einen Amoklauf „mit 800 Schuss Munition und fünf Granaten an einem Gericht im Ruhrgebiet“ angekündigt. Wörtlich schrieb er: „Ich will Richter und Bullen erschießen!“ Eine Frau aus Kassel las die Nachricht und informierte die Polizei. Und die Kripo ermittelte schnell den Absender – einen Internet-Zugang an der Brunnenstraße.

Sieben Monate Haft

Ein Spezialeinsatzkommando (SEK) stürmte daraufhin die Wohnung und überwältigte den 37 Jahre alten Mieter. Doch der Familienvater war völlig unschuldig. Wie sich nämlich erst später herausstellte, hatte der angeklagte 28-Jährige die drahtlose Internetverbindung seines Nachbarn einfach mitbenutzt. Somit wurde zunächst der Familienvater als Absender der Drohung ausgemacht.

Während der 37-Jährige bis heute mit der Polizei um die Schadensregulierung des SEK-Einsatzes von damals streitet, ist der tatsächliche Urheber der Droh-Zeilen gestern verurteilt worden. Das Amtsgericht verhängte wegen der Störung des öffentlichen Friedens eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten.