Velbert/Hattingen. Ein fünfjähriger Junge ist am Dienstagmorgen in Velbert seinem großen Bruder hinterhergelaufen und auf der Von-Humboldt-Straße frontal von einem Linienbus erfasst worden. Das Kind kam mit schweren Kopfverletzungen ins Krankenhaus. Der Busfahrer hatte keine Brille auf.

Wie die Polizei mitteilt, fuhr am Dienstagmorgen gegen 7.25 Uhr ein 49-jähriger Kraftfahrer aus Hattingen mit einem blauen Kraftomnibus der Linie OV1 auf der Velberter Von-Humboldt-Straße im Ortsteil Birth in Fahrtrichtung Kopernikusstraße. Etwa 150 Meter hinter der Einmündung Brehmstraße lief in der Dunkelheit plötzlich ein fünfjähriges Kind aus Sicht des Busfahrers von links nach rechts über die Fahrbahn, ohne ausreichend auf Geschwindigkeit und Abstand des herannahenden Busses zu achten.

Dabei folgte der Junge seinem mehrere Meter voraus laufenden 13-jährigen Bruder, der den Fünfjährigen aufforderte sich zu beeilen, da der Bus bereits käme. Der Busfahrer, der mit seinem fahrgastlosen Bus gerade die nur etwa 20 Meter entfernte Bushaltestelle "Brehmstraße" anfahren wollte, bemerkte den jungen Velberter erst, als er sich schon auf der Fahrbahn befand.

Schaden von rund 4000 Euro

So kam es trotz Notbremsung des Busses zu einer schweren Kollision, bei der der Junge vom Fahrzeug frontal erfasst, gegen Frontverkleidung, Windschutzscheibe sowie Scheibenwischer des Busses und dann auf die Fahrbahn geschleudert wurde. Hierbei zog er sich unter anderem auch schwere Kopfverletzungen zu. Das Kind wurde mit einem sofort alarmierten Rettungswagen ins nahe gelegene Klinikum Niederberg gebracht, wo es zur intensivmedizinischen Behandlung blieb. Der 49-jährige Busfahrer blieb unverletzt, an seinem Fahrzeug entstand ein geschätzter Sachschaden in Höhe von rund 4000 Euro.

Nach dem Stand erster polizeilicher Ermittlungen begünstigten zwei besondere Faktoren den schweren Unfall in der wintermorgendlichen Dunkelheit. Zum einen war das dunkelhäutige Kind komplett dunkel gekleidet und trug weder an seiner Kleidung, noch an einer umgehängten Schultasche auffällige Applikationen oder Reflektoren. Außerdem benutzte der Busfahrer zur Unfallzeit nicht eine in seiner Fahrerlaubnis zur Auflage gemachte Sehhilfe/ Brille.