Velbert/Düsseldorf.. Der Velberter Sänger und Produzent Frank Wendler (52) will sich seinen Namen nicht von Schlagerstar Michael Wendler (39) streitig machen lassen und hat ihn vor dem Landgericht Düsseldorf verklagt. Der Velberter hat sich den Namen “der Wendler“ schützen lassen.
Kann es nur einen geben? Das Landgericht Düsseldorf muss sich derzeit mit der Frage beschäftigen, wer der wahre Wendler ist. Der Velberter Sänger und Produzent Frank Wendler (52) will sich seinen Namen nicht von Schlagerstar Michael Wendler (39) streitig machen lassen. Gashändler Frank Wendler steht nebenberuflich seit 1986 auf der Bühne, singt Schlager, Country, Oldies und organisiert auch ganze Veranstaltungen. Nach eigenen Angaben nennt er sich schon immer „Der Wendler“, ist auch im Internet so zu finden. Daher passt es ihm nicht, dass sich sein Namensvetter ebenfalls so nennen lässt.
Der Wendler
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Michael Wendler wurde 1998 entdeckt, hat rund 70 CDs veröffentlicht und wird „König des Discofox“ genannt. Bei ihm ist „Wendler“ ein Künstlername, geboren wurde er als Michael Skowronek. Deshalb ist Frank Wendler von seinem Recht überzeugt: „Der kann mir doch nicht meinen Geburtsnamen wegnehmen!“
Urteil am 14. März
Er hat sich „Der Wendler“ als Marke schützen lassen und will Michael Wendler verbieten lassen, unter dieser Bezeichnung aufzutreten. Doch das Gericht versetzte ihm einen Dämpfer. Der Name sei wohl nicht zu schützen, weil eben jeder von ihnen so heiße.
Die Richter schlugen vor, dass beide weiter als „der Wendler“ auftreten dürfen. Sie könnten ja nicht verwechselt werden. Dann könne Michael Wendler auch die Widerklage zurückziehen, dass die Marke gelöscht wird. Die Anwälte des Velberters boten an, dass Michael Wendler die Marke übernimmt – dann könne auch kein Dritter sie nutzen. Als sie 10 000 Euro verlangten, lehnte der Anwalt der Gegenseite ab. Am 14. März ist das Urteil.
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