Velbert. Gespräch mit dem Velberter Dennis Grindel, Landesjugendvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), über das Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht muss nach Auffassung der Jungen Gruppe der Gewerkschaft der Polizei NRW grundlegend umgekrempelt werden. „Je jünger die Straftäter, um so mehr muss der erzieherische Effekt im Vordergrund stehen”, erklärt der Landesvorsitzende der Jugendorganisation Dennis Grindel.

Der Fall Kassandra habe für bundesweites Aufsehen gesorgt. Besonders erschreckend sei hier, dass es sich bei dem dringend Tatverdächtigen selbst noch um ein Kind handele. „Die Menschen fragen sich in diesen Tagen, welche Strafe der Täter zu erwarten hat”, so Grindel. Sollte denn der 14-Jährige aus Neviges Kassandra misshandelt haben, sei er strafmündig und könnte nach Jugendstrafrecht bis zu zehn Jahre Gefängnisstrafe bekommen. Würde indes ein psychologisches Gutachten seine Schuldfähigkeit verneinen, müsste er therapiert werden. Grindel: „Frei käme der Verurteilte also nicht.”

Der Landeschef der GdP-Jugendorganisation, der im Kreis Mettmann seinen Dienst versieht, weist auf das hohe Maß an Brutalität hin, das die Verbrechensszene kennzeichne. Es zeige sich in der momentanen Situation immer häufiger, wie auch unter Jugendlichen die Hemmschwelle drastisch gesunken sei und im Gegenzug die Gewaltbereitschaft in erheblichem Ausmaß ansteige.

Ein Umdenken im Jugendstrafrecht sei dringend geboten: Bei kleineren Bagatelldelikten müsse „direkt eine gelbe Karte als Warnschuss erfolgen”, so Grindel. Im Wiederholungsfall oder bei schwerwiegenden Straftaten sollte nach Vorstellung der GdP-Jugendorganisation Dauerarrest als Erziehungsmaßnahme verhängt werden, wo dem Täter die Möglichkeit gegeben werde, über sein Verhalten nachzudenken.

Je nach Schwere der Tat und bei Wiederholung müsse der Arrest gesteigert werden. „Ziel ist es, den jungen Menschen die Chance zur Resozialisierung zu geben”, fordert Grindel. Und, die ganz zentrale Forderung: „Um dem Erziehungscharakter gerecht zu werden, dürfen aus diesem Grund zwischen Tat und Strafe nicht erst mehrere Monate vergehen”, so Grindel. Die Strafe müsse auf dem Fuße folgen. Kritik übt der Velberter Polizist vor dem Hintergrund der akutellen Kassandra-Ermittlungen und -berichte an Forderungen nach höheren Strafen für den (mutmaßlichen) Täter, wie sie in manchen Medien verbreitet würden. Grindel: „Bei Gewaltdelikten macht die Einführung von Mindeststrafen Sinn. Wichtiger ist die Betreuung der jungen Täter bereits bei Verhaltensauffälligkeiten.”