Velbert. Zwei Männer im Alter von jetzt 20 und 23 Jahren sind auf einer Drogeplantage erwischt worden. Jetzt sind die beiden verurteilt worden.
Zur Beseitigung des Materials musste sogar das Technische Hilfswerk anrücken: In einer leerstehenden, früheren Gaststätte nahe des Velberter Nordparks hatten Fahnder eine Cannabis-Plantage aufgedeckt - mit 50 Kilogramm Drogen, verpackt in großen Plastiksäcken. Für Pflege und Besitz der verbotenen Anpflanzung hat das Landgericht Wuppertal zwei 20 und 23 alte Angeklagte verurteilt.
Nachbar in Velbert hat Verdacht geschöpft
Die sogenannten Gärtner erhalten jeweils ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe, nach dem neuen Konsumcannabis-Gesetz. Der vorsitzende Richter sprach in seiner mündlichen Urteilsbegründung im Klartext: „Das ist eindeutig eine Einladung zum Betreiben von illegalen Plantagen - eine Einladung, die der Gesetzgeber ausspricht.“ Vor diesem Hintergrund werde die illegale Produktion zunehmen. Das künftige Geschäft sei riesig, wenn Konsumenten auf Mühe mit eigenem Anbau verzichten wollten und damit Kriminellen Raum gäben.
Vor der Durchsuchung vom 26. Oktober 2023 hatte der Zoll rund um das geschlossene Lokal ermittelt. Ein Anwohner hatte sich anonym per Telefon gemeldet: Es rieche nach Cannabis. Womöglich würden Elektroarbeiten vorgenommen.
Die Ermittler fanden die Kegelbahn des Restaurants voller Pflanzen, Nebenräume ebenso. Eine Analyse des Zollkriminalamts bescheinigte: Das Marihuana hätte nach Durchschnittswerten für 450.000 Portionen gereicht. Der Straßenwert: Weit mehr als 500.000 Euro.
Angeklagte hatten die Taten sofort gestanden
Im Prozess hatte der vorsitzende Richter gleich eingangs klargestellt: „Ich freue mich besonders, dass die Presse anwesend ist, damit sie berichten kann, was das Cannabis-Gesetz für Auswirkungen hat - abseits von den Talkshows.“ Nachdem es in der Verhandlung um geringe Strafen ging, durchlief das Gericht seine Beweisaufnahme ohne Zeugenaussagen. Feststellungen des Zolls wurden verlesen, Fotos aus den Plantagenräumen gesichtet. Gestanden hatten die Angeklagten ihre Taten sofort nach der Festnahme. Über Hinterleute sollen sie gesagt haben, was sie wussten. Es war wenig. Sie seien vier Tage vor der Festnahme erstmals in das Haus gebracht worden.
Staatsanwalt forderte höhere Strafen
Der Staatsanwalt hakte nach: Wie einer der Männer Drogen eingepackt haben könnte, während der andere nichts dazu getan habe? Das sei lebensfremd. Es blieb jedoch unwiderlegt.
In seinem Plädoyer forderte der Staatsanwalt höhere Strafen, um andere Täter abzuschrecken. Dem hielten die Anwälte der Angeklagten entgegen: Wie wolle man von Abschreckung reden, wenn Umgang mit Cannabis legal sei und die Strafen gering?
Keine Bewährung zugelassen
Bewährung wiederum gab das Gericht nicht. Grund seien die schlechten Prognosen für die Angeklagten. Allzu leicht hätten sie in die Taten eingewilligt. An der Größe der Plantage treffe sie keine Schuld; die hätten andere angelegt. Sie hätten aber sehen müssen, woran sie sich beteiligten. Es wäre Zeit gewesen, zu fliehen. Kommentar des Vorsitzenden: „Jeder, der mal einen Joint in der Hand gehabt hat, weiß, wie wenig Marihuana da rein kommt. Und hier ging es um 50 Kilogramm davon in riesigen Säcken.“ Die Strafen ergehen für Cannabis-Besitz und Beihilfe zum Drogenhandel.
Nach früherem Recht hätten die Angeklagten unter gleichen Umständen vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten gehabt, sagte der Richter. Die nun verhängte Strafe sei im Verhältnis gemildert, wie das Gesetz vorgibt. Das Urteil ist noch angreifbar.