Velbert. Bei einer Schwerpunktkontrolle haben Velberter Polizeibeamte nicht nur Fahrer mit Drogen erwischt, sondern auch schrottreife Autos.

Die Polizei im Kreis Mettmann führt derzeit verstärkt Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt „Alkohol und Drogen durch“ - im Rahmen der Aktionswoche der Verkehrspolizeien in Europa.

Einsatzkräfte der Wachen Ratingen, Velbert, Hilden und Langenfeld kontrollierten am Montag in Wülfrath von 11 Uhr bis 16 Uhr insgesamt 66 Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.

Acht Autofahrer mussten zur Blutprobe

In 29 Fällen ergab sich bei den Fahrzeugführern der Verdacht auf einen vorangegangenen Drogenkonsum, sodass noch vor Ort ein Drogenvortest durchgeführt wurde. Zur weiteren Beweisführung ordneten die Beamten hierbei in acht Fällen die ärztliche Entnahme einer Blutprobe an. Besonders auffällig war hierbei ein 36 Jahre alter Wülfrather, gegen den bereits am 7. Dezember in Wülfrath ein gleichgelagertes Ermittlungsverfahren eingeleitet worden war. Den Mann erwartet nun - im Fall einer Verurteilung - eine empfindliche Geldstrafe.

30 Prozent überladen

In fünf Fällen stellten die Experten der Direktion Verkehr bei den kontrollierten Fahrzeugen durch nicht eingetragene Veränderungen an verschiedenen Fahrzeugteilen eine wesentliche Beeinträchtigung fest, die ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach sich zieht.

Besonders auffällig war auch ein Mercedes Sprinter, der Bauschutt geladen hatte. Das Fahrzeug, welches ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen aufweist, war um über 30 Prozent überladen, die Weiterfahrt wurde aufgrund der erheblichen Gefährdung sofort verboten. Den Fahrzeugführer erwartet ein Bußgeld in Höhe von 235 Euro sowie einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister.

Mehrere Verwarngelder

Die Kontrolle führte außerdem zu einem Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und in einem weiteren Fall zu einem Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen die Abgabenordnung. Zudem wurden mehrere Verwarngelder, unter anderem wegen des Verstoßes gegen die Anschnallpflicht, erhoben.