Neviges. Die Stadt Velbert nimmt Stellung zu den Vorwürfen des Minigolf-Betreibers Uwe Binder, der um den Erhalt seiner bestehenden Anlage kämpft.

Die Stadt Velbert nimmt Stellung zu der Darstellung des Minigolf-Betreibers Uwe Binder, der darum kämpfen will, dass die seit 1967 bestehende Anlage in dieser Form erhalten bleibt (WAZ vom 13. Januar). Im Zuge der Umgestaltung des Ensembles Schloss Hardenberg zum „Erlebniszentrum Natur“ sind im „Masterplan für das Freianlagenkonzept“ auch für den Minigolfplatz einige Änderungen vorgesehen. Wie Stadtsprecher Hans-Joachim Blißenbach betont, soll in der Parkanlage am Schloss Hardenberg „eine moderne Minigolfanlage geschaffen werden, die weiterhin Bundesliga-Wettkämpfe ermöglicht, sich aber gleichzeitig in die Parkanlage des denkmalgeschützen Gesamtensembles des Schlosses Hardenberg einbettet“.

Es habe Vereinbarungen mit dem Betreiber in Velbert-Neviges gegeben

Der Standort der Minigolf-Anlage bleibe erhalten, so der Stadtsprecher.Foto Services
Der Standort der Minigolf-Anlage bleibe erhalten, so der Stadtsprecher.Foto Services © FUNKE Foto Services | Uwe Möller

Es gebe keinen Beschluss über einen kompletten Abriss der Anlage. Vielmehr laute die Passage in dem Beschluss über den Masterplan: „Alle Bahnen werden erneuert und stehen dann weiterhin auch für den Bundesligawettbewerb bereit.“ Weiter heißt es in dem Beschluss: „Im Rahmen der Sanierung des Gesamtgeländes soll die Golfanlage in den Park lage- und höhenmäßig sowie gestalterisch eingebunden werden.“ Die Stadt werde in weiteren Planungsschritten die konkreten Maßnahmen erarbeiten. Hans-Joachim Blißenbach: „Dazu war im ersten Schritt mit Herrn Binder vereinbart, dass wir gemeinsam mit einem von Herrn Binder benannten Planungsbüro für Minigolfanlagen die Bestandsanlage sichten und Optionen für die Zukunft entwickeln.“ Dies habe man Uwe Binder auch in dem Kündigungsschreiben mitgeteilt: „In Anlehnung an die mit Ihnen geführten persönlichen Gespräche zum Werdegang der Umgestaltung des Bereiches um das Schloss Hardenberg ist es nunmehr zunächst erforderlich, Ihnen hiermit form-, und fristgerecht die Kündigung des oben genannten Pachtvertrages auszusprechen.“

Nachdenken über die Lage einzelner Bahnen

Was den Vorwurf des Minigolf-Betreibers betreffe, bei einem Spiel mit Bürgermeister Dirk Lukrafka und dem Beigeordneten Jörg Ostermann im Oktober 2022 sei lediglich von einer Verschönerung, aber nicht Verlegung der Anlage gegangen, betont der Stadtsprecher, dass die Minigolfanlage nicht verlegt werde. „Der jetzige Standort ist auch im Masterplan weiterhin für Minigolf vorgesehen. Es ist zur Umsetzung des Masterplans allerdings erforderlich, über die Lage der einzelnen Bahnen nachzudenken. Dieses wird insbesondere dadurch erforderlich, dass der südwestliche Wehrturm frei gestellt werden soll und der Weg zur Teichanlage zukünftig zwischen Wehrturm und Minigolfanlage liegen wird.“ I