Velbert. Zum zweiten Mal hat in einer leerstehenden Fabrikhalle an der Mittelstraße gebrannt. Laut Stadt ist das Gelände ausreichend gesichert.
Das weiße Gebäude an der Mittelstraße 23 lässt erahnen, dass es einmal ein repräsentativer Firmensitz gewesen sein muss. Davon ist allerdings nichts geblieben. Die Farbe blättert ab, die Fensteröffnungen sind mit Spanplatten verschlossen.
Auch die angrenzende Backsteinhalle, in dem einst Schließsysteme hergestellt wurden, macht einen maroden Eindruck: eingeworfene Fensterscheiben, die eingezäunte Grünfläche vermüllt, die fröhlichen Meeres-Bilder, die einst Grundschulkinder der (längst nicht mehr existierenden) Ludgerusstraße auf die Fassade gemalt haben, sind von einer dicken Schmutzschicht überzogen und verschwinden teilweise unter Graffiti.
In beiden Fällen haben Kabel in der leerstehenden Fabrik in Velbert gebrannt
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In den vergangenen Wochen mussten Feuerwehr und Polizei gleich mehrfach zu dem verlassenen Gebäudekomplex, der an Nord- und Mittelstraße grenzt, ausrücken – zuletzt am Samstagmorgen gegen 11.50 Uhr. Anwohner hatten Rauch, der aus der Halle drang, bemerkt und die Einsatzkräfte alarmiert. Nachdem die Feuerwehr den Brand schnell löschen konnte, fanden die Polizisten in einem Lagerraum einen Einkaufswagen vor, in dem mehrere Holzbalken angezündet worden waren – offenbar, um die Isolierung von Kupferkabeln abzubrennen.
Das erinnert an den Einsatz am 30. Juni. Damals brannten diverse Kunststoffkabel und -rohre, die im hinteren Teil des Gebäudes aufgeschichtet waren.
Polizei spricht von „unzureichender Sicherung“ – Stadt Velbert ist anderer Ansicht
Nach dem aktuellen Einsatz spricht die Polizei auch davon, dass das Gebäude nur „unzureichend gesichert“ gewesen sei.
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Das sieht Stadtsprecher Hans-Joachim Blißenbach auf WAZ-Nachfrage anders. Bei einer Ortsbesichtigung nach dem Brand am Samstag sei festgestellt worden, „dass die Liegenschaft augenscheinlich gut gegen unbefugtes Betreten gesichert ist“. Als Beispiele führt der Stadtsprecher an, dass es einen Stacheldrahtzaun gebe, Türen und Fenster mit Sperrholzplatten verriegelt und mehrere Warnschilder angebracht seien und das Eingangstor mit einer massiven Kette verschlossen gewesen sei.
In der Vergangenheit gab es Ortstermine und Aufforderungen an den Eigentümer
Blißenbach bestätigt indes, dass es in der Vergangenheit durchaus Missstände in der seit langer Zeit leerstehenden Industriebrache gegeben habe: So habe es Anfang 2021 nach Hinweisen aus der Bevölkerung eine Ortsbesichtigung durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes gegeben. „Infolgedessen wurde der Eigentümer vom Bauordnungsamt schriftlich aufgefordert, die Liegenschaft gegen unbefugtes Betreten zu sichern sowie der allgemeinen Sicherungspflicht als Eigentümer nachzukommen“, so Blißenbach, der hier auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die darin enthaltenen Paragrafen zur Schadensersatzpflicht verweist.
Fotogalerie: Sorge nach Bränden in Velberter Industriebrache
Der Eigentümer – das Gebäude gehört laut Insolvenzverwalter Andreas Schoß übrigens nicht zur Insolvenzmasse der Firma GTV, die dort einst ansässig war – habe daraufhin eine Sicherheitsfirma mit der Objektsicherung beauftragt. Im Februar 2022 sei der Eigentümer erneut aufgefordert worden, das Objekt zu sichern – dieses Mal, weil sich Dachziegel gelöst hatten. Dieser Aufforderung sei der Eigentümer dann nach einer weiteren Ortsbesichtigung im April dieses Jahres nachgekommen, so Blißenbach.
Anwohner ist „froh, wenn das Gebäude endlich abgerissen wird“
Ein Anwohner, der schräg gegenüber wohnt, aber nicht namentlich genannt werden möchte, berichtet im Gespräch mit der WAZ darüber, dass er schon häufiger – gerade abends – unbekannte Personen auf dem Gelände gesehen habe. „Es scheint, als würden dort recht regelmäßig Personen übernachten“, so der Nachbar weiter. Nach den zwei Bränden sei er „froh, wenn das Ding endlich abgerissen wird“. Er und auch einige Nachbarn seien nach den beiden Bränden in Sorge, „dass das mal richtig brennt“.
Auch Stadtsprecher Hans-Joachim Blißenbach weiß, „dass die Sicherungsmaßnahmen mit einer gewissen kriminellen Energie überwunden werden können, so dass Fälle von unbefugtem Betreten nicht vollends ausgeschlossen werden können.“
>>> Das kann die Stadt tun
Falls ein bauordnungsrechtlicher Verstoß beziehungsweise eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt, kann dem Eigentümer per Ordnungsverfügung die Vornahme von Sicherungsmaßnahmen angeordnet werden.
Falls der Ordnungsverfügung nicht nachgekommen wird, kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Die Stadtverwaltung kann auch im Wege der Ersatzvornahme die Sicherungsmaßnahmen selber vornehmen und die Kosten dem Eigentümer per Kostenbescheid auferlegen.
Das bloße unbefugte Betreten eines Grundstückes stellt laut Stadtverwaltung in der Regel jedoch keinen bauordnungsrechtlichen Belang dar.
Hier kommen dann das Strafgesetzbuch und das Thema Hausfriedensbruch ins Spiel. Dabei handelt es sich jedoch um eine Tat, die nur auf Antrag des Eigentümers verfolgt wird.