Velbert. Am Wochenende hat in Velbert-Neviges ein Wohnmobil gebrannt. Es ist die dritte Brandstiftung in diesem Jahr, die sich gegen Camper richtet.

Der Siepen in Velbert-Neviges gilt als ruhige Wohngegend am Feldrand. Man kennt sich, man grüßt sich, wenn man sich auf der Straße oder beim Einkauf im nahe gelegenen Supermarkt am Rosenhügel trifft. Umso sprachloser macht die Anwohner eine aktuelle Brandserie, die vor allem Besitzern von Wohnwagen und Campingmobilen Sorgen bereitet.

Am Wochenende ist an der Hohenbruchstraße ein Wohnmobil in Flammen aufgegangen. Und das war nicht die erste Brandstiftung in diesem Jahr.

Wohnwagen brannten gleich zweimal in einer Nacht in Velbert

Im Mai der erste Fall – der es direkt in sich hatte: Denn gleich zweimal brannte in einer Nacht der gleiche Wohnwagen, der am Ende der Konrad-Adenauer-Straße abgestellt war. Aufmerksame Zeugen alarmierten damals – am 26. Mai – das erste Mal um 22.20 Uhr Feuerwehr und Polizei, weil sie einen lauten Knall gehört und anschließend eine Brandentwicklung an einem Wohnwagen wahrgenommen hatten. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte auf dem Parkplatz stand ein Wohnwagen der Marke Knaus Trabbert in Flammen, ein daneben abgestellter Wohnwagen wurde dadurch ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen, obwohl die Feuerwehr den Brand schnell löschen konnte. Die Einsatzkräfte trauten ihren Ohren kaum, als der Leitstelle um 3.40 Uhr erneut ein Feuer an der gleichen Adresse gemeldet wurde. Vor Ort angekommen, stellten die Feuerwehrleute schnell fest, dass der erst wenige Stunden zuvor gelöschte Wohnwagen erneut in Flammen stand. Und wieder wurde der nebenstehende Wohnwagen durch das Feuer beschädigt, ebenso ein in der Nähe geparkter Seat. Eine Selbstentzündung konnte die Polizei schnell ausschließen. Der Schaden – laut Polizei in fünfstelliger Höhe.

Gleich zweimal brannten im Mai diese Wohnwagen in Velbert-Neviges.
Gleich zweimal brannten im Mai diese Wohnwagen in Velbert-Neviges. © Polizei Mettmann

Zwischen Mai und September gab es keine Vorfälle im Siepen

Nach diesem Brand war zunächst einmal Ruhe im Siepen – bis zum 16. September. Gegen 22.05 ging ein Notruf bei der Kreisleitstelle ein: Wohnwagenbrand an der Schillerstraße – nur fünf Gehminuten vom ersten Brandort entfernt. Die Feuerwehr konnte den Brand auch in diesem Fall schnell löschen, aber nicht verhindern, dass an dem Wohnwagen der Marke Hobby Exclusive, der am Fahrbahnrand abgestellt und bereits für den anstehenden Urlaub der Besitzer bepackt war, sowie an zwei Autos ein Sachschaden von „mindestens 10.000 Euro“ entstand. Auch hier waren sich die Brandermittler schnell sicher: Das Feuer wurde vorsätzlich gelegt.

Der am 16. September beschädigte Wohnwagen wurde sichergestellt und abgeschleppt.
Der am 16. September beschädigte Wohnwagen wurde sichergestellt und abgeschleppt. © Polizei Mettmann

Aktueller Fall hat sich am Samstagabend ereignet

Und nun am Samstag der nächste Fall – wieder in Gehweite der ersten beiden Brandstiftungen: Anwohner hatten gegen 22.30 Uhr zunächst erneut einen lauten Knall gehört, dann Feuer am hinteren Radkasten eines roten Camper-Kastenwagens, der auf dem Parkplatz neben der Sporthalle abgestellt war, bemerkt.

Als die Feuerwehr eintraf, hatte sich der Brand bereits in den Innenraum des Fahrzeugs ausgebreitet, so dass die Polizei den entstandenen Schaden auf 20.000 Euro schätzt. Erste von der Polizei bereits ermittelte Zeugen wollen eine Gruppe Jugendlicher bemerkt haben, die sich unmittelbar vor Brandentdeckung in Tatortnähe aufhielten. Kriminalpolizeiliche Ermittlungen zur Identität der beschriebenen vier bis fünf Jugendlichen – im geschätzten Alter zwischen 15 und 16 Jahren – dauern an. Die gesuchten Jugendlichen, die für die Polizei eventuell auch nur wichtige Zeugen sein könnten, werden gebeten, sich unter Telefon 02051 946-6110 zu melden.

Polizei rätselt: Was ist die Motivation des Täters oder der Täter

„Wir können nicht mit Sicherheit sagen, dass die Fälle zusammenhängen“, so Polizeisprecher Ulrich Löhe. Da sich die Tatorte alle in Gehweite voneinander befinden, sei das „natürlich eine Hypothese“.

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Ansonsten sei im Zuge der Ermittlungen, so Löhe weiter, natürlich die Frage von Bedeutung: Wo liegt die Motivation des Täters oder der Täter? Eine Möglichkeit sei, sagt der erfahrene Polizist, „dass da jemand sauer ist, dass Parkplätze über einen längeren Zeitraum besetzt sind“. Aber es sei eben nur eine Möglichkeit. Auch krankhafte Pyromanie, Zerstörungswut oder andere Gründe sind möglich.

Insofern tut sich Löhe, der selbst Camper war, auch schwer, Ratschläge zu geben: Nach Möglichkeit sollten Wohnwagen und Wohnmobile nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Er weiß aber auch: Wenn dafür auf dem eigenen Grundstück kein Platz zur Verfügung steht, kann das schnell teuer werden, denn die Mieten für Abstellplätze seien gestiegen.

>>> Brandstiftung

Brandstiftung wird im Strafgesetzbuch (StGB) unter „gemeingefährliche Straftaten“ geführt.

Paragraf 306 StGB siegt für Brandstiftung Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor, in minder schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.